„Softwareschutz“ von Thomann / Rauber (Hrsg.)




Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Schweiz
Urheberrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
CH835
7015
503
Mai 1998


  • Hrsg.: Dr. Felix H. Thomann; Dr. Georg Rauber

  • „Softwareschutz“

  • 1998, 240 Seiten, gebunden, DEM 126,-

  • Stämpfli Verlag AG, Bern

  • ISBN-Nr.: 3-7272-9770-0

Computersoftware ist ein komplexes Arbeitsergebnis von großem wirtschaftlichem Wert in sehr kompakter Form, das gegen unbefugte Benutzung in hohem Maße anfällig ist. Jeder Computerbesitzer kann das Programm auf einfachste Weise ohne Qualitätsverlust kopieren; er benötigt dazu nur seinen eigenen Computer, aber keine besonderen technischen Kenntnisse. Den Softwareherstellern entstehen durch unbefugte Vervielfältigung ihrer Programme Jahr für Jahr große Verluste: sie sind deshalb daran interessiert, ihre Investitionen durch gesetzliche Maßnahmen zu schützen, die der unbefugten Verwendung von Software im weitesten Sinne einen Riegel schieben.

Ziel dieses Buches ist es, die für den Schutz von Computersoftware maßgeblichen Vorschriften sowie die Gerichts- und Behördenpraxis darzustellen. Im Vordergrund stehen dabei:


  • das Urheberrecht, dem die Computerprogramme seit dem Inkrafttreten des revidierten Urheberrechtsgesetzes kraft ausdrücklicher Vorschrift zugeordnet sind,

  • das Wettbewerbsrecht, das durch die Vorschriften des UWG über die Leistungsübernahme ein zusätzliches Instrument für die Bekämpfung der Softwarepiraterie zur Verfügung stellt, sowie

  • das Patentrecht, das trotz dem Ausschluß der Computerprogramme als solcher vom Schutz mannigfaltige Möglichkeiten des Schutzes von softwarebezogenen Erfindungen eröffnet.


Dargestellt werden ferner der flankierende Schutz durch das Markenrecht, der Schutz von Computerchips durch das Topographiengesetz und schließlich der vertragliche Schutz des Programm-Quellcodes durch Sourcecode Escrow-Verträge.

Das Werk ist zu empfehlen für Anwälte, Gerichte, Behörden, Softwarespezialisten, Medienunternehmen

TT/28.05.1998




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