„Vom Urheber- zum Kommunikationsrecht“ von Ulrich Uchtenhagen




Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Schweiz
Urheberrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
CH835
7015
505
August 1998


  • Uchtenhagen, Ulrich, Dr. jur., Vizepräsident Schweizer Forum für Kommunikationsrecht, Richterswil

  • „Vom Urheber- zum Kommunikationsrecht“

    In fünfzig Jahren von der „Association Suisse pour la Protection du Droit d’Auteur“ zum „Schweizer Forum für Kommunikationsrecht“

  • 1997, 108 Seiten, broschiert, DEM 64,- (CHF 50,-)

  • Stämpfli Verlag AG, Bern

  • ISBN-Nr.: 3-7272-9804-9

Dreißig Jahre dauerten die Revisionsarbeiten für das Urheberrechtsgesetz von 1992; ihre Begleitung war die primäre Aufgabe der am 2. Juli 1947 gegründeten „Association Suisse pour la Protection du Droit d’Auteur„. Vierzig Jahre nach der Gründung verdichteten sich indessen die Positionen der betroffenen Kreise; a!s „Schweizerische Vereinigung für Urheber- und Medienrecht“ suchte der Verein daher nach neuen Tätigkeitsfeldern. Brisante Veranstaltungen und nahezu eine Verdreifachung der Mitgliederzahl führten nun zunehmend zur Öffnung gegenüber den rechtlichen Herausforderungen der modernen lnformationsgesellschaft; rechtzeitig zum 50. Geburtstag erfolgte schließlich die Umbenennung in „Schweizer Forum für Kommunikationsrecht„. Die vorliegende Chronik zeichnet die Meilensteine der Urheberrechtsrevision nach, dokumentiert die Überlegungen bei umstrittenen Fragen und legt anhand etlicher Tabellen die wissenschaftliche Arbeit des Vereins dar.

Geeignet für Anwälte, Verbände, alle am Urheber- und Kommunikationsrecht Interessierte usw.

TT/05.08.1998 / korrigiert am 23.09.1998




Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf –
    Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich.
    Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen
    Vorauskasse, Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Scheckannahme bleibt
    vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue
      (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und
      juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)


    SUCHE

    in anderen
    TT-SeitenExakt
    in TT-Buchbesprechungen nach weiterer LITERATUR
    TT-HOMEPAGE
    NEWS
    GESETZE
    FEEDBACK
    RA
    KRIEGER