Buchbesprechung: „Urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Zirkus- und Varietékunst“ von Adrian Steiner
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Adrian Steiner
- „Urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Zirkus- und Varietékunst„
Basler Studien zur Rechtswissenschaft, Reihe A: Privatrecht, Band 44
- 1998, 204 Seiten, broschiert, DEM 71,- (CHF 59,-; EUR 36,30) zzgl. Versandkosten
- Helbing & Lichtenhahn, Basel
- ISBN-Nr.: 3-7190-1755-9
Das Werk legt die Notwendigkeit eines urheber- bzw. leistungs-schutzrechtlichen Schutzes im Bereich der Artistik dar. Die sich rasant ändernde Kultur- und Medienlandschaft sowie die Entwicklung der Aufnahme
– und Übertragungstechnik mit den damit verbundenen weltweiten Verwertungsmöglichkeiten künstlerischer Darbietungen hat die Zirkus- und Varietékünstler – infolge schwindender Arbeitsmöglichkeiten – in eine
existenzbedrohende Situation gebracht. Eine daraus resultierende Schutzbedürftigkeit der Artisten sowie deren Forderung nach einem effektiven Schutz wirft die Frage auf, ob es gerechtfertigt sei, den Artisten
Verbotsrechte und Vergütungsansprüche, welche den Urhebern und Interpreten zustehen, weiterhin gänzlich zu verweigern. Dies hängt im deutschsprachigen Raum – im Gegensatz zum in Frankreich und Belgien gesetzlich statuierten, von der Werkdarbietung unabhängigen Interpretenschutz für Artisten – de lege lata einzig davon ab, ob der Zirkus- und Varietékunst urheberrechtliche Schutzfähigkeit zuerkannt wird.
Inhaltsübersicht:
- Einleitung
- Erster Teil: Grundlagen zur Entwicklung der Zirkus- und
Varietékunst
- Zweiter Teil: Urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Zirkus- und Varietékunst de lege lata
- Dritter Teil: Schutz der Zirkus- und Varietékunst durch das URG de lege ferenda
- Zusammenfassung
TT/05.03.2000
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)