Bohnet, Uwe, Dr.: „Das Markenrecht in der Volksrepublik China und Rußland“




Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
China VR /
Russische Föderation
Markenrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
CN 580 /
RU 818
4015
501
Februar 1997
(3-4/II/97)


  • Bohnet, Uwe, Dr.:

  • „Das Markenrecht in der Volksrepublik China und Rußland“

  • Eine rechtsvergleichende Studie unter Berücksichtigung der deutschen Rechtsentwicklung

  • Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht

  • Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz Band 94

  • 1996, 259 Seiten, kartoniert, DM 140,-

  • Carl Heymanns Verlag, Köln
  • ISBN-Nr.: 3-452-23365-0

Innerhalb von weniger als einem halben Jahr haben die Volksrepublik China und Rußland, die
beiden größten vom Sozialismus beeinflußten Volkswirtschaften, jeweils ein neues Markenrecht
erlassen, das den tiefgreifenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel beim Übergang
von einer sozialistischen Planwirtschaft zu einer Marktwirtschaft widerspiegelt. Vor dem
Hintergrund der sozioökonomischen Reformen, die die Gesellschaften Chinas und Rußlands seit
den 80er Jahren prägen. wird das chinesische und russische Markenreeht umfassend dargestellt.

Die Arbeit befaßt sich eingehend mit den klassischen Fragen des russischen und chinesischen
Markenrechts in selten anzutreffender Vollständigkeit, von der Anmeldung der Marke über ihre
Prüfung zum Inhalt des Schutzreehts, dessen Verletzung und den zivil-, verwaltungs- und
strafrechtlichen Folgen von Verletzungshandlungen, den Fragen des Rechtsübergangs und der
Lizenz bis zum Ende des Markenschutzes und der Markenverwaltung durch Markenbehörden.
Eine auf die Grundzüge beschränkte Darstellung des sonstigen Kennzeichenrechts rundet die
Arbeit ab.

Die in der Arbeit verwandte Methode, nicht mit aufeinanderfolgenden Länderberichten zu
arbeiten, sondern vielmehr die Lösungen der untersuchten Rechtsordnungen ebenso wie
reehtsvergleichende Hinweise auf das europäische und deutsche Markenrecht bei den einzelnen
Grundfragen und Teilaspekten des Markenrechts zur Darstellung zu bringen, vermeidet unnötige
Wiederholungen und ermöglicht es, bei dem sich von selbst aufdrängenden Vergleich mehr ins
einzelne zu gehen und Besonderheiten hervorzuheben. Dabei wird russisches, chinesisches und
deutsches Markenrecht in den einzelnen Kapiteln und Unterabsehnitten klar voneinander
unterschieden, so daß auch derjenige, der sich nur über das russische oder nur über das
chinesische Markenrecht unterrichten will, ohne weiteres das findet, was er sucht.

Neben der Darstellung der Praxis des Markenrechts ist es Ziel dieser Arbeit, zu untersuchen,
inwieweit neue marktwirtschaftliche Konzeptionen sich in den Markengesetzen der beiden
größten vom Sozialismus beeinflußten Volkswirtschaften widerspiegeln. Es zeigt sich, daß
sowohl die Volksrepublik China als auch Rußland ein der Marktwirtschaft gerecht werdendes,
internationalem Standard entsprechendes Markenrecht geschaffen haben, das – effektiven
Gesetzesvollzug vorausgesetzt – den Schutz der Leistungen des Unternehmers am Markt
gewährleisten kann, wenngleich sich beide Länder noch nicht völlig dem sozialistischen Einfluß
entzogen haben. Insbesondere in der Volksrepublik China, dessen Marktwirtschaft offiziell
immer noch mit dem Epitheton „sozialistisch“ versehen ist, ist das Markenrecht noch
administrativen Eingriffen ausgesetzt.




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