Buchbesprechung: „Mediengesetze“ von Beucher / Leyendecker / von Rosenberg
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Medienrecht |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Klaus Beucher, LL.M.; Dr. Ludwig Leyendecker, LL.M.; Dr. Oliver von Rosenberg; Rechtsanwälte in Köln
- „Mediengesetze
Rundfunk Mediendienste Teledienste
Vahlens Kommentare – Kommentar zum Rundfunkstaatsvertrag, Teledienstgesetz und Teledienstedatenschutzgesetz
- 1999, XVIII, 748 Seiten, Leinen, DEM 168,-
- Verlag F. Vahlen, München
- ISBN-Nr.: 3-8006-2387-0
- „Mediengesetze
Die klassischen Medien Rundfunk, Fernsehen, Zeitungen, Verlage etc. wachsen immer mehr mit den neuen Medien wie Online-Dienste, Bildschirmtext, Tele-Shopping u.ä. zusammen. Täglich tauchen dabei neue Fragen auf, beispielsweise unter welche Normen geplante Medienunternehmungen einzuordnen sind. Um den in der Praxis entstehenden Unsicherheiten erfolgreich begegnen zu können, kommentiert die Neuerscheinung nicht nur die gesetzliche Grundlagen der Teledienste in einem einheitlichen Werk. Der Praktiker wird in die Lage versetzt, alle praktischen
Rechtsfragen eines Medienunternehmens in ihrer Gesamtheit zu beantworten.
Ein eigener Anhang macht darüber hinaus auch die rechtlichen Normen bekannt, die zwar immer wieder relevant, jedoch oft nur schwer zugänglich sind, u.a.
- Erwägungsgründe zur Richtlinie 89/552/EWG zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
Ausbung der Fernsehtätigkeit,
- Richtlinie 89/552/EWG unter Berücksichtigung der Richtlinie 97/36/EG Europäisches Übereinkommen vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen
- Gemeinsame Richtlinie der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring im Fernsehen vom 26.1.1993 in der Fassung vom 16.12.1997
Die Autoren sind als Rechtsanwälte seit vielen Jahren beratend für führende Medienunternehmen tätig.
Der Kommentar wendet sich an Rechtsanwälte, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Informations- und Kommunikationsdienste, Anbieter von Telekornmunikationsdienstleistungen, Medienunternehmen, Netzbetreiber;
Medien- und Telekommunikationsberater, Online-Dienste,
Landesmedienanstalten und alle übrigen Medienunternehmen.
TT/18.04.1999
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich.
Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen
Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt
vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und
juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)