Buchbesprechung: „Multimedia-Recht“ Textsammlung von Engel-Flechsig / Roßnagel (Hrsg.)




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Allgemeine Rechtsgebiete
Medienrecht
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
0415
518
Juni 1999


  • Stefan Engel-Flechsig, Regierungsdirektor, Bonn; Dr. Alexander Roßnagel, Prof. an der Universität Gesamthochschule Kassel
  • Multimedia-Recht

    Gesetze Rechtsverordnungen EU-Richtlinien Empfehlungen (Stand: 15. Juni 1998)

  • 1998, XVI, 857 Seiten, kartoniert, DEM 76,-

  • Verlag C.H. Beck, München

  • ISBN-Nr.: 3-406-42328-0

Auf dem Weg in das 21. Jahrhundert verändert sich unser Leben durch Einsatz und Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik. Staat und Gesellschaft stehen vor der Aufgabe, die damit verbundenen Chancen für die Menschen und die Wirtschaft zu fördern und den Umbruch zur Wissensgesellschaft aktiv zu gestalten.
„Multimedia“ umschreibt diese technischen und wirtschaftlichen Veränderungen, die unter rechtlichem Blickwinkel einer Reihe neuer Fragestellungen mit sich bringen. Welches Recht gilt im Internet? Können die für „Offline“ entwickelten Rechtssätze ohne weiteres auf „Online“ Fragestellungen übertragen werden? Müssen neue „Multimedia-Rechtssätze“ entwickelt werden, die die technischen Innovationen begleiten – diesen sogar vorangehen, um Sicherheit für deren Entwicklung und Einsatz bieten?
Es müssen bereichsspezifische neue Antworten gefunden werden. Dies schließt neue gesetzliche Regelungen ein.
Diese Textsammlung beinhaltet alle relevanten Normen (Gesetzestexte, Rechtsverordnungen, EU-Richtlininen und internationale Dokumente) zum neuen Multimedia-Recht mit Stand vom 15.6.1998.

  • Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG)

  • Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV)
  • Telekommunikationsgesetz (TKG)
  • Presserecht
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Namens- und Verbraucherschutzrecht
  • Jugendschutzrecht
  • Urheberrecht
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Die Textsammlung wendet sich an Online-Dienste, Nutzer von Informations- und Kommunikationsdienste, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Investoren aus dem In- und Ausland, Rechtsanwälte, Behörden und Gerichte sowie an Datenschutzexperten in Betrieben.

TT/17.06.1999




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