Buchbesprechung: „Rechtsberatungsgesetz“ Kommentar (11. Aufl. 2003) von Chemnitz / Johnigk
Buchbesprechung
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Rechtsberatung |
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- Begründet von Rudolf Altenhoff (+) und Hans Busch (+).
Ab 11. Auflage fortgeführt von Dr. Jürgen Chemnitz, Rechtsanwalt in Pinneberg, und Frank Johnigk, Rechtsanwalt in Berlin
- „Rechtsberatungsgesetz“ Kommentar
Aschendorffs Juristische Handbücher
- 11., neubearbeitete Auflage 2003, XIX, 466 Seiten, gebunden, EUR 49,80 zzgl. Portokosten
- Aschendorff Rechtsverlag, Münster / Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln
- ISBN-Nr.: 3-933188-07-5
Die außeranwaltliche Rechtsberatung und damit das Rechtsberatungsgesetz sind weiterhin in der Diskussion. Geschaffen aus Gründen des Verbraucherschutzes und um die Reibungslosigkeit der Rechtspflege zu sichern, ist das Rechtsberatungsgesetz in den letzten Jahren vom Gesetzgeber und von den Gerichten gelockert worden. Man denke nur an die qualifizierten Schuldnerberatungsstellen, die mit der Insolvenzordnung eingeführt worden sind, an Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, die nunmehr rechtsberatend tätig werden dürfen, soweit dies mit ihren Aufgaben im unmittelbaren Zusammenhang steht, an berufsständische Vereinigungen, an Presse, Rundfunk und Fernsehen, die die neuen Medien für die Rechtsberatung und Rechtsbesorgung entdeckt haben.
Der Kommentar besticht durch Detailfülle und gibt Antworten auf die schwierigen Rechtsfragen. Berücksichtigt sind selbstverständlich die Auswirkungen auf das Rechtsberatungsgesetz z.B. durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts sowie das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz vom 21.6.2002. Gesetzgebung, Literatur und Rechtsprechung sind weitgehend bis Ende 2002 eingearbeitet. Kommentiert sind nicht nur die Artikel 1 bis 6 des RBerG sondern auch die Erste bis Fünfte Ausführungsordnung. Ein Anhang listet die Texte oder Auszüge von 24 gesetzlichen Bestimmungen mit Bezügen zum RBerG auf (z.B. BRAO, ZPO, Begründung zum RBerG, Kostenbestimmungen wie BRAGO, VwGO; Einigungsvertrag, EuRAG, PatAnwO).
TT/25.07.2003 —> Literaturübersichten
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