Buchbesprechung: „RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“ (Kommentar in alphabetischer Zusammenstellung) Göttlich / Mümmler fortgeführt von Rehberg / Xanke
Buchbesprechung
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- Begründet von Walter Göttlich (+); fortgesetzt von Alfred Mümmler (+)
Prof. Dr. Jürgen Rehberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Familienrecht, Taunusstein, Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Wiesbaden; Dr. Peter Xanke, Rechtsanwalt, Hannover
- „RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz„
Kommentar in alphabetischer Zusammenstellung und Nebenbestimmungen
- 1. Auflage 2004, XXV, 1.412 Seiten, gebunden, EUR 149,- zzgl. Portokosten
inkl. CD-ROM mit Text BRAGO Kommentar und Online-Aktualisierung
- Luchterhand – Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Neuwied
- ISBN-Nr.: 3-472-05311-9
Zum 1. Juli 2004 ist das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz) in Kraft getreten, wodurch die BRAGO durch das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG) abgelöst wurde und ca. 150 weitere Gesetze geändert bzw. redaktionell angepasst worden sind.
Die 1. Auflage der Kommentierung des anwaltlichen Gebührenrechts, begründet von Göttlich und Kümmler, jetzt bearbeitet von Rehberg und Xanke, bringt das Standardwerk auf den neuesten Stand der Gesetzgebung.
Die Kommentierung ist nach Stichworten in lexikalischer Reihenfolge gegliedert. Die Stichworte repräsentieren einzelne Themenbereiche. Diese können kostenrechtlicher Art sein, wie z.B. die Vergleichs- oder Terminsgebühr, oder aber die kostenrechtliche Bewertung prozessualer und außergerichtlicher Leistungen des Anwalts enthalten.
Die kostenrechtlichen Themen werden in einem geschlossenen Zusammenhang dargestellt. Das Nachschlagen unter mehreren Vorschriften – wie beim „Paragrafenkommentar“ – entfällt. Die Erörterungen werden jeweils um eine Kommentierung des Streitwerts für den speziellen Gebührentatbestand ergänzt.
Aus dem Vorwort:
„Die Einführung des RVG zum 1.7.2004 beschert der Anwaltschaft eine völlig neue Struktur der anwaltlichen Vergütung. Auch wenn sich zumindest im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit die Grundgedanken der BRAGO wiederfinden, muss sich die anwaltliche Praxis neu eingewöhnen.
Zusammen mit dem RVG ist u. a. das GKG komplett vom Gesetzgeber novelliert worden. Seit jeher enthielt der „Göttlich/Mümmler“ die Gegenstandswerte als zweite Säule der anwaltlichen Gebübrenrechnung. Es gibt kaum eine Vergütungsabrechnung, die außer in Straf- und Bußgeldsachen nicht wertgebunden ist.
Beibehalten worden ist die bewährte Kommentierung, die den „Göttlich/Mümmler“ von anderen Gebührenkommentaren mit systematischem Aufbau unterscheidet. Die alphabetische, mit zahlreichen Verweisungen auf andere Stichworte versehene Darstellung folgt dem anwaltlichen Mandat. Wer z.B. ein zwangsvollstreckungsrechtliches Problem hat, findet unter dem Stichwort „Zwangsvollstreckung“ alles vom Auftrag, über den Begriff der Angelegenheit, die Gebühren der einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen bis hin zu Kostenerstattungsproblemen. Der mit den Stichworten verbundene intuitive Zugang zur Lösung gebührenrechtlicher Probleme wird den „Göttlich/Mümmler“ auch künftig auszeichnen. Die jetzige Auflage ist gesetzgeberisch auf dem Stand vom 1.7.2004.
Wo angezeigt, sind den Ausführungen die gesetzgeberischen Motive vorangestellt. In verstärktem Umfange sind Berechnungsbeispiele in die Kommentierung eingeflossen, damit der Leser die Kommentierung anhand eines konkreten Fallbeispiels leichter nachvollziehen kann.
Die BRAGO wird entsprechend der Übergangsvorschrift des § 61 RVG noch für geraume Zeit anzuwenden sein. Autoren und Verlag haben deswegen, auch zum „Abschied“, neben dem neuen RVG gleichfalls die BRAGO auf den neuesten Stand gebracht und diese als CD beigelegt. [Auf der beiliegenden CD befindet sich die Neuauflage (21. Auflage, 2004) des Kommentars „Göttlich/Mümmler BRAGO Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte“ (fortgeführt von Rehberg(Xanke) auf dem neuesten Stand 2004 der Rechtsprechung.]
Nach einer kurzen Zeit des Anlaufs wird sich die Rechtsprechung mit dem RVG und seinen Problemen auseinander setzen. Der „Göttlich/Mümmler“ wird zur Sicherung der ständigen Aktualität den Beziehern auch online zur Verfügung stehen. Im Vierteljahreszyklus wird die elektronische Version vollständig auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung gehalten. Eine Übersicht ermöglicht die Orientierung über die eingearbeiteten Änderungen. Damit erübrigt sich für den Leser der kostenaufwendige Bezug gebührenrechtlicher Zeitschriften.
Nicht nur die gebührenrechtlichen Fragen, sondern auch die in der Kostenpraxis auftauchenden Probleme der Kostengrundentscheidung, der Festsetzung und der Erstattungsfähigkeit von Kosten und Vergütung sind ausführlich abgehandelt. Auch Randgebiete des Kostenrechts sind im Werk belassen worden, damit auch der Leser, der die Lösung eines Problems auf einem abgelegenen Kostengebiet sucht, fündig wird.
Die Umstellung auf Euro-Beträge insbesondere in Entscheidungen über den Streitwert ist nicht nach dem amtlichen Kurs von 1 : 1,95583, sondern der auf Grund der Praktikabilität mit dem in der Praxis eingebürgerten Faktor 1 : 2 vorgenommen.“
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Einleitung
I. Teil: Erläuterungen in alphabetischer Folge
zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und den Nebenbestimmungen mit Gebührensätzen und Wertangaben für die verschiedenen Verfahren und einzelnen Rechtshandlungen
II. Teil
A. Gebühren- und Vergütungsregelungen
1. Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1-12)
Abschnitt 2 Gebührenvorschriften (§§ 13-15)
Abschnitt 3 Angelegenheiten (§§ 16-21)
Abschnitt 4 Gegenstandswert (§§ 22-33)
Abschnitt 5 Mediation und außergerichtliche Tätigkeit (§§ 34-36)
Abschnitt 6 Gerichtliche Verfahren (§§ 37-41)
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen (§§ 42-43)
Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§§ 44-59)
Abschnitt 9 Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 60-61)
2. Gesetz über die Beiordnung von Patentanwälten bei Prozesskostenhilfe
3. Bundesrechtsanwaltsordnung – Auszug –
4. Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung
- Erster Abschnitt: Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 1-9)
Zweiter Abschnitt: Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Sachwalters und des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren (§§ 10-13)
Dritter Abschnitt: Vergütung des Treuhänders nach § 293 der Insolvenzordnung (§§ 14-16)
Vierter Abschnitt: Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses (§§ 17-18)
Fünfter Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 19-20)
5. Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) – Auszug –
- § 1 Stellung
§ 9 Ausgaben der Zwangsverwaltung
§ 17 Vergütung und Auslagenersatz
§ 18 Regelvergütung
§ 19 Abweichende Berechnung der Vergütung
§ 20 Mindestvergütung
§ 21 Auslagen
§ 22 Festsetzung
§ 23 Grundstücksgleiche Rechte
§ 24 Nichtanwendbarkeit der Verordnung
§ 25 Übergangsvorschrift
§ 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
B. Gerichtskosten
1. Gerichtskostengesetz – Auszug –
2. Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG) – Auszug (vom Abdruck der Anlagen wurde abgesehen) –
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1-4)
Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften (§§ 5-7)
Abschnitt 3 Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern (§§ 8-14)
Abschnitt 4 Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern (§§ 15-18)
Abschnitt 5 Entschädigung von Zeugen und Dritten (§§ 19-23)
Abschnitt 6 Schlussvorschriften (§§ 24-25)
C. Kostenrechtliche Verfahrensvorschriften
1. Strafprozeßordnung – Auszug –
- Siebentes Buch: Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
Zweiter Abschnitt: Kosten des Verfahrens (§§ 464-473)
2. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) – Auszug –
- Zweiter Teil
Zehnter Abschnitt: Kosten
- I. Verfahren der Verwaltungsbehörde (§§ 105-108)
II. Verfahren der Staatsanwaltschaft (§ 108a)
III. Verfahren über die Zulässigkeit des Einspruchs (§ 109)
IV. Auslagen des Betroffenen (§ 109a)
3. Sozialgerichtsgesetz – Auszug –
- Vierter Abschnitt: Kosten und Vollstreckung (§§ 183-198)
4. Zivilprozessordnung – Auszug –
- Prozesskostenhilfe (§§ 114-127)
Anhang
1. Vergütungsverzeichnis (Anlage 1 zum RVG, „VV RVG“)
2. Gebührentabelle (Anlage 2 zum RVG)
3. Rechtsanwaltsgebühren nach § 13 RVG
- 3.1 Außergerichtliche Vertretung und gerichtliche Verfahren
3.2 Beratung und weitere Gebühren
4. Rechtsanwaltsgebühren nach § 49 RVG bei Prozesskostenhilfe
5. Rechtsanwaltsgebühren in Strafsachen
TT/07.01.2005 —) Literaturübersichten
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