Buchbesprechung: „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“ (2005) (Kommentar) von RA Dr. Jürgen F. Ernst
Buchbesprechung
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- Dr. Jürgen F. Ernst, Rechtsanwalt in München
- „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“ (Kommentar)
- 2005, XVII, 467 Seiten, gebunden, EUR 68,- zzgl. Portokosten
- C.F. Müller Verlag / Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Heidelberg
- ISBN-Nr.: 3-8114-1938-2
Im Sommer 2004 ist das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Kraft getreten. Die vorliegende Neuerscheinung enthält als ersten Teil den Text des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes samt Anlagen, darunter auch das Vergütungsverzeichnis. Dem schließt sich in einem zweiten Teil die ausführliche und systematische Kommentierung des in neun Abschnitte untergliederten RVG an, während im dritten Teil das Vergütungsverzeichnis umfassend kommentiert wird.
Damit ist es dem Verfasser gelungen, das neue Gebührenrecht in seinem Inhalt ebenso wie in seiner Struktur praxisnah und präzise zu vermitteln, und zugleich darzulegen, welche Grundzüge der bisherigen Rechtsprechung zur BRAGO auch auf das RVG Anwendung finden. Das Werk besticht durch Klarheit und Präzision und durch seinen am RVG orientierten Aufbau, ohne Ballast von Vorauflagen.
Der Autor, Dr. Jürgen F. Ernst, praktiziert als Anwalt in München. Er ist Mitglied der Arbeitsgruppe Gebührenrecht in der BRAK, und ist bereits verschiedentlich als Autor zum Gebührenrecht in Erscheinung getreten.
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§§ 1 – 61 mit Anlage 1 + 2)
Kommentar zum RVG
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1-12)
Abschnitt 2 Gebührenvorschrift (§§ 13-15)
Abschnitt 3 Angelegenheit (§§ 16-21)
Abschnitt 4 Gegenstandswert (§§ 22-33)
Abschnitt 5 Mediation und außergerichtliche Tätigkeit (§§ 34-36)
Abschnitt 6 Gerichtliche Verfahren (§§ 37-41)
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen (§§ 42-43)
Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§§ 44-59)
Abschnitt 9 Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 60-61)
Vergütungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
TT/21.01.2005 —) Literaturübersichten
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