Buchbesprechung: „Die Anwaltsklausur im Zivilrecht“ (2. Aufl. 2009) von Hagendorn / Bansemer / Sander
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Anwaltsrecht |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Dr. Nadja Hagendorn, Richterin; Stephanie Bansemer, Rechtsanwältin; Dr. Ansgar Sander, Rechtsanwalt und Notar
- „Die Anwaltsklausur im Zivilrecht„
Reihe „Referendarausbildung Recht“
- 2., überarbeitete Auflage 2009, 172 Seiten DIN A4, kartoniert, EUR 21,80 zzgl. Portokosten
- Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden
- ISBN-Nr.: 978-3-415-04265-0
In dem Skript werden die Anforderungen der zivilrechtlichen Anwaltsklausur im Assessorexamen sehr übersichtlich und verständlich dargestellt.
In übersichtlicher Weise werden alle in Frage kommenden Klausurarten vorgestellt und umfangreich besprochen und zu diesen dann Formulierungsbeispiele, Musterschriftsätze sowie Tipps und Tricks für die erfolgreiche Absolvierung des nach allgemeiner Ansicht schwersten Klausurtyps im Assessorexamen gegeben.
Auch wird anhand einer Musterklausur dem Refendar die Möglichkeit gegeben, am Ende des Skripts alles gelernte zu wiederholen und bietet daher einen gelungenen Überblick. Trotz der geringen Seitenanzahl schafft das Skript es, alles Wesentliche ausführlich zu behandeln, so dass eine umfassende Vorbereitung auf das Assessorexamen gewährleistet ist.
Hervorzuheben ist besonders, dass gerade die Schwerpunkte des Assessorexamens wie das Zwangsvollstreckungsrecht ausführlichst behandelt wird. Die Neuauflage berücksichtigt die seit Erscheinen der Vorauflage erfolgten Änderungen der Schwerpunkte im Assessorexamen namentlich den Prozessvergleich sowie europarechtliche Aspekte. Ebenso eingearbeitet wurden die neue Rechtsprechung und Literatur.
TT/23.06.2010 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)