Buchbesprechung: „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“ (6. Auflage 2013) Handkommentar herausgegeben von Mayer / Kroiß
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
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Rechtsgebiete Allgemein |
und Sammelwerke |
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TT – ZAHL |
- Herausgeber: Dr. Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für
Arbeits- und Verwaltungsrecht in Bühl; Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Direktor des Amtsgerichts Traunstein
- „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz„
mit Streitwertkommentar und Tabellen
Handkommentar
- 6. Auflage 2013, 1867 Seiten, gebunden,, EUR 109,- zzgl. Portokosten
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden
- ISBN: 978-3-8329-7971-3
Ab dem 1. August 2013 gibt es mehr Geld für Anwälte!
Mehr als zwei Dutzend Änderungen hat das RVG während seiner mittlerweile fast 10jährigen Geschichte erfahren und war damit im Schnitt
alle drei Jahre Gegenstand gesetzgeberischer Aktivität.
Mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz kommt erstmals seit 1994 wieder Bewegung in die stagnierende Höhe der Anwaltsgebühren.
Auch die Einführung neuer Gebührentatbestände soll in der Anwaltsvergütung die unterschiedlich aufwendigen Prozesssituationen
berücksichtigen und den Aufwand einzelner Mandate auch in der Vergütung wiederspiegeln.
Steigerungen in den kleinen Streitwerten von bis zu knapp 70% stehen teilweise deutliche Reduzierungen gegenüber, nämlich in den gängigen,
die Grenze kostendeckenden Arbeitens markierenden ab EUR 1.000,00. Auch sonst bleiben die Gebührensteigerungen hinter den Erwartungen zurück.
Damit Sie keine Gebühren verschenken und im Streitfall die besseren Argumente haben, kommentiert der Mayer/Kroiß präzise die groößen
und kleinen Änderungen des RVG und zeigt genau auf, wo in der Praxis Abrechnungsprobleme auftreten und wie diese zu lösen sind.
Die Vorteile:
- eine Vielzahl von Berechnungsbeispielen,
* ausgefeilte Sammlung von Gebührentabellen,
* umfassender Streitwertkommentar mit breiter Darstellung der Verfahrenswerte von Arbeitsrecht bis Zwangsvollstreckung,
* Sonderteil zur Führung von Vergütungsverhandlungen.
Die Herausgeber RA Dr. Hans-Jochem Mayer und DirAG Prof. Dr. Ludwig Kroiß und ihr Team aus erfahrenen Kommentatoren begleiten die Entwicklung des RVG seit dessen Entstehung und haben mit einer Vielzahl von Publikationen, Fortbildungsveranstaltungen und dem Engagement in Fachausschüssen ma&aszlig;geblich an seiner Weiterentwicklung mitgewirkt.
Die Autoren sind als erfahrene Gebührenrechtler bekannte Experten und durch ihre Arbeit in den Gebührenrechtsausschüssen von
Rechtsanwaltskammern und ihre Fachpublikationen ausgewiesen:
RA Uwe Dinkat, Fachanwalt für Sozialrecht, Lörrach | Dr. Johannes Ebert, Richter am OLG Bamberg | Walter Gierl, Richter am OLG München
| RA Christian Janeczek, Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht, Dresden | Dr. Erik Kießling, Richter am LG Frankenthal
| RA Dr. Hans Klees, Freiburg | Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Direktor des Amtsgerichts Traunstein |
Bernhard Maué, Vorsitzender Richter am LG Baden-Baden | RA Dr. Hans-Jochem Mayer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Verwaltungsrecht, Bühl
| Dr. phil. Albrecht Müllerschön, Dipl. Psych., Starzeln | RAin Dr. Anke Nordemann-Schiffel, maître en droit, Berlin |
Prof. Friedrich Pukall, Vizepräsident des LG Mainz a.D., Honorarprofessor an der Universität Mainz | RA Christian Rohn, Bad Krozingen |
RA Joachim Teubel, Notar, Hamm | RA Klaus Winkler, Kenzingen
Vorwort der Herausgeber im Juli 2013:
„Gut neun Jahre nach Inkrafttreten des 1. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes
hat der Gesetzgeber mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom
23.7.2013, BGBl. 2586, im Bereich der Betragsrahmengebühren eine tiefgreifende Systemänderung vorgenommen,
indem die indirekte Anrechnung durch eine direkte Anrechnungslösung ersetzt wurde. Auch hat der Gesetzgeber die
Gelegenheit genutzt, verschiedene Systembrüche in der bisherigen Fassung des
RVG auszumerzen und unerwünschten Fehlentwicklungen des Vergütungsrechts entgegenzutreten.
Ebenfalls wurde die von der Anwaltschaft seit langem geforderte allgemeine Anhebung der Anwaltsgebühren vorgenommen.
Bereits jetzt wirft das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungsrechts,
welches am 1.1.2014 in Kraft treten wird, seine Schatten voraus, führt es doch im Bereich der Vergütungsvereinbarung und des
Erfolgshonorars ebenfalls zu deutlichen Veründerungen der Rechtslage.
Die vorliegende Neuauflage kommentiert den neuen Rechtsstand nach Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.8.2013 und
berücksichtigt ebenfalls bereits jetzt schon die Änderungen, die durch das Gesetz zur
Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts am 1.1.2014 in Kraft treten werden. Selbstverstündlich wurden auch wiederum
Rechtsprechung und Literatur auf den neusten Stand gebracht.“
Bearbeiterverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
§ 2 Höhe der Vergütung
§ 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
§ 3a Vergütungsvereinbarung
§ 4 Erfolgsunabhängige Vergütung
§ 4a Erfolgshonorar
§ 4b Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung
§ 5 Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts
§ 6 Mehrere Rechtsanwälte
§ 7 Mehrere Auftraggeber
§ 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung
§ 9 Vorschuss
§ 10 Berechnung
§ 11 Festsetzung der Vergütung
§ 12 Anwendung von Vorschriften für die Prozesskostenhilfe
§ 12a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 12b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
§ 12c Rechtsbehelfsbelehrung
Abschnitt 2 – Gebührenvorschriften
- § 13 Wertgebühren
§ 14 Rahmengebühren
§ 15 Abgeltungsbereich der Gebühren
§ 15a Anrechnung einer Gebühr
Abschnitt 3 – Angelegenheit
- § 16 Dieselbe Angelegenheit
§ 17 Verschiedene Angelegenheiten
§ 18 Besondere Angelegenheiten
§ 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen
§ 20 Verweisung, Abgabe
§ 21 Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache
Abschnitt 4 – Gegenstandswert
- § 22 Grundsatz
§ 23 Allgemeine Wertvorschrift
§ 23a Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe
§ 23b Gegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
§ 24 Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
§ 25 Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung
§ 26 Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung
§ 27 Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung
§ 28 Gegenstandswert im Insolvenzverfahren
§ 29 Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
§ 30 Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz
§ 31 Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz
§ 31a Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
§ 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
§ 32 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
§ 33 Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren
Abschnitt 5 – Außergerichtliche Beratung und Vertretung
- § 34 Beratung, Gutachten und Mediation
Anhang: Erfolgreiche (Vergütungs-)Verhandlungen
§ 35 Hilfeleistung in Steuersachen
§ 36 Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht
Abschnitt 6 – Gerichtliche Verfahren
- § 37 Verfahren vor den Verfassungsgerichten
§ 38 Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
§ 38a Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
§ 39 Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt
§ 40 Als gemeinsamer Vertreter bestellter Rechtsanwalt
§ 41 Prozesspfleger
§ 41a Vertreter des Musterklägers
Abschnitt 7 – Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren
- § 42 Feststellung einer Pauschgebühr
§ 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
Abschnitt 8 – Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
- § 44 Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe
§ 45 Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
§ 46 Auslagen und Aufwendungen
§ 47 Vorschuss
§ 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung
§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse
§ 50 Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe
§ 51 Festsetzung einer Pauschgebühr
§ 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
§ 53 Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
§ 54 Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
§ 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse
§ 56 Erinnerung und Beschwerde
§ 57 Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde
§ 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
§ 59 Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
§ 59a Beiordnung und Bestellung durch Justizbehörden
Abschnitt 9 – Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 59b Bekanntmachung von Neufassungen
§ 60 Übergangsvorschrift
§ 61 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
§ 62 Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz
Vergütungsverzeichnis (Anlage 1 zu § 2 Abs. 2)
Teil 1 – Allgemeine Gebühren
Teil 2 – Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren
- Abschnitt 1 – Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels
Abschnitt 2 – Herstellung des Einvernehmens
Abschnitt 3 – Vertretung
Abschnitt 4 – (aufgehoben)
Abschnitt 5 – Beratungshilfe
Teil 3 – Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz,
auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren
- Abschnitt 1 – Erster Rechtszug
Abschnitt 2 – Berufung, Revision, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht
Abschnitt 3 – Gebühren für besondere Verfahren
Abschnitt 4 – Einzeltätigkeiten
Abschnitt 5 – Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde und Erinnerung
Teil 4 – Strafsachen
- Abschnitt 1 – Gebühren des Verteidigers
Abschnitt 2 – Gebühren in der Strafvollstreckung
Abschnitt 3 – Einzeltätigkeiten
Teil 5 – Bußgeldsachen
- Abschnitt 1 – Gebühren des Verteidigers
Abschnitt 2 – Einzeltätigkeiten
Teil 6 – Sonstige Verfahren
- Abschnitt 1 – Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Verfahren nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof
Abschnitt 2 – Disziplinarverfahren, berufsgerichtliche Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht
Abschnitt 3 – Gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehung und in Unterbringungssachen
Abschnitt 4 – Gerichtliche Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung
Abschnitt 5 – Einzeltätigkeiten und Verfahren auf Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme
Teil 7 – Auslagen
Anlage 2 (zu § 13 Abs. 1)
Anhang I Streitwert
Anhang II Gebührentabellen
Stichwortverzeichnis
TT/15.09.2013 —) Literaturübersichten
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- Kundennummer und Kurzname, sofern bereits vergeben,
sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung
einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer
und Geschäftsführer)
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