„Die Revision in den zivil- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (ZPO ArbGG VvGO SGG FGO)“ von Artur May



Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Allgemeine Rechtsgebiete
Bürgerliches Recht
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
0515
505
März 1998


  • May, Artur, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D.

  • „Die Revision in den zivil- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (ZPO, ArbGG, VvGO, SGG, FGO)“

  • 2. überarbeitete und erweiterte Auflage 1997, XXII, 618 Seiten, Leinen, DEM 185,-

  • Carl Heymanns Verlag KG, Köln

  • ISBN-Nr.: 3-452-23586-6

Eine systematische Darstellung unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

In dem vorliegenden Werk werden die wesentlichen Aspekte des Verfahrens vor Revisionsgerichten der Fachgerichtsbarkeiten (mit Ausnahme – des Strafverfahrens) präzise und kompakt erläutert. Schwerpunkte bilden die Zulässigkeit und die Begründetheit dieses Rechtsmittels. Aber auch allgemeine für die Tatsachengerichte geltende Verfahrensfragen sind einbezogen.

Inhaltsübersicht:

  • Das Wesen der Revision

  • Die Revisionsgerichte

  • Die Beteiligten des Revisionsverfahrens

  • Die Zulässigkeit der Revision

  • Der Gang des Verfahrens

  • Die Begründetheit der Revision

  • Die Revionsentscheidung

  • Die Wirkung der Revisionsentscheidung

  • Die Verfahrenskosten

Mit der 2. Auflage befindet sich das Werk wieder auf aktuellem Stand von Rechtsprechung und Literatur. Darüber hinaus sind einige Fragen teils ausführlicher als bisher und teils neu behandelt worden, wie z.B.

  • die rechtspolitische Forderung nach Vereinheitlichung der Revisionsverfahren sowie Fragen der Zulassungsvoraussetzungen

  • der Statthaftigkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels

  • der Gesetzesauslegung

  • der Beweislast und

  • der Feststellung unstreitiger Tatsachen.

Damit steht das Buch wieder als das ideale Arbeitsmittel zur Vorbereitung und Durchführung von Revisionsverfahren vor Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten zur Verfügung.

TT/18.03.1998




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