Buchbespechung: „EDV-Verträge auf Diskette“ von Niedermeier / Lagally / Kochinke / Reimer
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Bürgerliches Recht |
und Sammelwerke |
|
TT – ZAHL | August 2000 |
- Rechtsanwälte R. Niedermeier, P.M. Lagally, C. Kochinke, M. Reimer
- „EDV-Verträge auf Diskette„
Rechtsstand Juli 2000 mit Aktualisierungsservice
- Diskette, 3,5 “ HD inkl. Handbuch, DEM 284,20 (inkl. MwSt.) zzgl. Versandkosten
- FORUM VERLAG HERKERT GMBH, 86504 Merching
- Artikel-Nr.: 6901
Mit der fachkundigen Sammlung von den nachstehend aufgeführten EDV-Verträgen können eine ganze Reihe von in der EDV-Branche wiederkehrenden Sachverhalten selbst unmittelbar vertraglich und einwandfrei geregelt werden. Die Verträge sind so formuliert und gehalten, daß auch der juristische Laie den konkreten Inhalt ohne weiteres nachvollziehen kann, auf spezialjuristische Formulierungen ist soweit als möglich verzichtet worden.
Die Verwendung der Verträge ist äußerst einfach und verlangt keine Vorkenntnisse. Die Vertragssammlung enthält auch sogenannte Kompaktverträge, wie z. B. den Kaufvertrag über ein PC-System.
Übersicht der Dokumente
Verkauf
- Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Hard- und Software
- Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Online-Software-Anbieter
- Exklusiver Lizenzvertrag
- Haftungsbegrenzungsvereinbarung (zwischen Verkäufer und Käufer)
Hardware-Lieferungsvertrag für Neu-Produkte
Kooperations-Vertrag
Leasingvertrag für Hard- und Software
Nicht-Exklusiver-Software-Lizenz-Vertrag (Einzelplatz- und Netzwerkversion)
Non-exclusive Software Licensing Agreement (single user and network version)
Software-Lizenz für Standardsoftware mit Erlaubnis des Weiterverkaufs
Software-Lizenz für Standardsoftware ohne Erlaubnis des Weiterverkaufs
Software-Service-Vertrag- Kaufvertrag für ein komplettes EDV-System
OEM-Vertrag
- Hinterlegung von Software
Entwicklung
- EDV-Projekt-Vertrag
Outsourcing-Vertrag
Konsortialvertrag- Programmerstellungsvertrag
Rahmenvertrag für EDV-Leistungen (Dienstvertrag)
- Generalunternehmervertrag
- Subunternehmervertrag
Wartung
- Begrenzte Garantien für Hardware
Formular Fehlermeldung Hardware und Software
Hardware-Wartungs- und Software-Pflegevertrag
Hotline-Service-Vertrag
Umfassende Haftungsfreizeichnungsvereinbarung
Vertrag über EDV-Schulung
Zusatzvereinbarung Software-Fehler Bewertung nach DIN
Personal
- Aufhebungsvertrag
- Beratungsvertrag
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Einstellungsvertrag für einen Programmierer (befristet)
Einstellungsvertrag für einen Programmierer (zeitlich unbefristet)
Freier Mitarbeitervertrag für Projektprogrammierer
Hinweis an Mitarbeiter: Datenschutz
Regeln zur Nutzung des Internets
Short Term, External Consulting Agreement
Unterrichtung des Mitarbeiters über Untersuchung der Augen und des
Sehvermögens bei Bildschirmarbeit
Vereinbarung über eine Vertragsverlängerung gemäß § 1 BeschFG
Verpflichtungsschreiben an Mitarbeiter gemäß § 5 BDSG
Verpflichtungsschreiben Datenschutz an Externe (Wartungs- und Servicefirmen)
Internet / E-Commerce
- Access-Provider-Vertrag
- Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Online-Software-Anbieter
- Vertrag über Datenbanknutzung (im Internet)
- Vertrag zwischen Informationslieferanten und Online-Servicebetreiber
- Regeln zur Nutzung des Internets
- Vertrag über die Übertragung von Rechten an einer Domain
- Anzeigenauftrag über Bannerwerbung
- Vertrag über Internetwerbung
- E-Commerce Kooperationsvertrag
- Internet Policy
Die Installation in Windows (Version 3.1 und höher) ist einfach zu handhaben. Die Öffnung der Vertragsdateien im RTF-Format erfolgt in üblichen Textverarbeitungsprogrammen.
TT/22.03.1998 / 17.08.2000
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich.
Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen
Vorauskasse, Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Scheckannahme bleibt
vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und
juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)