Buchbesprechung: „Der Letter of Intent“ (Absichtserklärung) von Marcus Lutter
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
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Bürgerliches Recht |
und Sammelwerke |
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TT – ZAHL |
- Prof. Dr. Dr. h.c. Marcus Lutter
- „Der Letter of Intent„
Zur rechtlichen Bedeutung von Absichtserklärungen
- 3., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage 1998, XII, 215 Seiten, Leinen, DEM 118,-
- Carl Heymanns Verlag KG, Köln
- ISBN-Nr.: 3-452-22158-X
Diese grundlegende Abhandlung zum Letter of Intent hat von ihrem ersten Erscheinen an besondere Aufmerksamkeit und vielfältige Zustimmung gefunden. Das Werk gilt seitdem als die wichtigste Publikation zu dem ebenso schwierigen wie bedeutenden Gegenstand. Für die dritte Auflage ist es insgesamt überarbeitet, wesentlich ergänzt und auf den neuesten Stand gebracht worden.
In seinem Vorwort weist der Verfasser darauf hin, daß es in der Wirtschaftspraxis immer wieder zur Ausformung neuer Vertragstypen, wie etwa dem Leasing-Vertrag, dem Franchising-Vertrag oder dem Industrie-Anlagen-Vertrag, gekommen ist und daß zudem Erklärungen entwickelt und typisiert worden sind, deren rechtlicher Gehalt dem Betrachter, vielleicht sogar dem Erklärenden selbst, zunächst unklar blieb. Dazu gehörten, so schreibt der Verfasser, über lange Zeit hin die Patronatserklärungen, bis es gelang, ihren rechtserheblichen Inhalt aufzuschlüsseln. Er führt fort: „Dazu gehört aber auch der Letter of Intent: seine rechtliche Bedeutung auszumessen ist Aufgabe dieser Schrift.“
Da der Letter of Intent weitgehend bei Verhandlungen über die Grenzen hinweg verwandt wird, hat der Verfasser die Erörterung nicht nur auf das deutsche Recht beschränkt. Er hat die Überlegungen und Erfahrungen mehrerer Auslandsrechte und insbesondere die reiche Rechsprechung Großbritanniens und der USA einbezogen. Schließlich gibt er Hinweise dafür, welche Rechtsordnungen nach den Regeln des IPR für den Streit aus einem Letter of Intent zuständig sein könnten.
Die im Anhang abgedruckten Muster-Texte gehen auf tatsächlich geführte Geschäftskorrespondenzen zurück, die dem Verfasser von den verschiedensten Seiten, auch noch in jüngster Zeit, zur Verfügung gestellt worden sind. So wurden alle Text-Passagen jeweils einem der Orginal-Wortlaute entnommen. Die Muster-Texte bieten daher ein hohes Maß an Anschaulichkeit und „Mustergültigkeit“.
TT/29.04.1998
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