Buchbesprechung: „Produkthaftungsrecht“ von Dr. Hans Josef Kullmann




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Allgemeine Rechtsgebiete
Bürgerliches Recht
Produkthaftung
Einzel-
und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
0515
541
August 2002


  • Dr. Hans Josef Kullmann, Richter am BGH Karlsruhe a.D.

  • Produkthaftungsrecht
    Höchstrichterliche Rechtsprechung

    RWS-Skript 153

  • 5., neu bearbeitete Auflage 2002, 198 Seiten, broschiert, EUR 39,- zzgl. Versandkosten
  • RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln

  • ISBN-Nr.: 3-8145-31535-1

Aufsehenerregende Entscheidungen der jüngsten Zeit haben erneut gezeigt, welches Damoklesschwert die Produkthaftung für Unternehmen und die in Anspruch genommenen Versicherungen darstellt.

Das jetzt bereits in 5. Auflage erschienene RWS-Skript enthält eine konzentrierte und praxisnahe Darstellung der Rechtsentwicklung anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie einen Ausblick auf die weiterhin zu erwartenden Probleme bei der Anwendung des Produkthaftungsgesetzes. Es richtet sich insbesondere an die Rechts- und Schadensabteilungen von Unternehmen und Versicherungen sowie an deren Berater. Die Leser werden durch die vermittelten Kenntnisse in den Stand versetzt, das Schadensersatzrisiko von vorherein zu begrenzen. Als Auslegungshilfe für das ProdHaftG besonders wertvoll ist die im Anhang abgedruckte Begründung zum Regierungsentwurf (BT-Drucksache 11/2447). Ein Entscheidungsregister gibt die im Text aufgeführten Fundstellen, chronologisch geordnet und den Gerichten (BVerfG, BGH, BVerwG, KammerG, OLG, LG, AG) zugeordnet, wieder.

Der Autor, Dr. Hans Josef Kullmann, kennt die Praxis als ehemaliger Mitarbeiter der Rechtsabteilung eines Chemiekonzerns bevor er in die Zivilgerichtsbarkeit wechselte; zuletzt war er stellv. Vorsitzender des für die Produzentenhaftung zuständigen VI. Zivilsenats des BGH. Als Mitherausgeber des Handbuchs „Produzentenhaftung“ sowie zahlreicher Veröffentlichungen auf diesem Rechtsgebiet ist er als Sachkenner der Materie besonders ausgewiesen.

TT/29.08.2002




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