Buchbesprechung: „Verjährung und Verwirkung“ von Dr. Christiane Birr




TT-HOME

TT-ARCHIV


TT-NEWS
FEEDBACK

RA KRIEGER
SUCHE:

in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Allgemeine Rechtsgebiete
Bürgerliches Recht
Einzel-
und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
0515
553
Mai 2004


  • Dr. Christiane Birr

  • „Verjährung und Verwirkung“
    Fristen – Beginn – Hemmung – Wirkung

  • 2003, 200 Seiten, Kartoniert, EUR 29,80 zzgl. Portokosten
  • Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Berlin

  • ISBN-Nr.: 3-503-07436-8

Die Neugestaltung des Verjährungsrechts war ein Hauptanliegen der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform. Seitdem sehen sich Juristen in Ausbildung und Praxis mit einem grundlegend veränderten Verjährungsrecht konfrontiert, mit einer dramatisch verkürzten Regelverjährung und einer kaum weniger einschneidend verlängerten Verjährungsfrist im Gewährleistungsrecht. Die Zahl der Fälle, in denen Fragen der Verjährung eine Rolle spielen, war bereits bisher nicht klein, sie wird sich infolge der kurzen Regelverjährung künftig um ein Vielfaches erhöhen.

In dieser Veröffentlichung wird systematisch das neue Verjährungsrecht des BGB dargestellt. Der Autor beschränkt sich nicht nur auf punktuelle Vergleiche zwischen altem und neuem Recht, sondern erläutert das geltende Verjährungsrecht auf seiner eigenen dogmatischen Grundlage. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Rechtsprechung, die in großem Umfang einbezogen wird. So wird deutlich, welche Teile der bisherigen Rechtsprechung auch unter dem neuen Verjährungsrecht ihre Bedeutung behalten. Damit wird das Buch in besonderer Weise den Bedürfnissen der Praxis gerecht.

TT/08.05.2004   —> Literaturübersichten


Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf –
    Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.


    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue
      (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS
    FEEDBACK

    RA KRIEGER
    SUCHE:

    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK