Buchbesprechung: „Anwaltkommentar BGB Band 1: Allgemeiner Teil und EGBGB“ Hrsg. von Heidel / Hüßtege / Mansel / Noack
Buchbesprechung
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Bürgerliches Recht |
und Sammelwerke |
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- Hrsg. von Dr. Thomas Heidel, RA und FA für Steuerrecht Bonn; Rainer Hüßtege, VorsRiOLG, München; Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel, Köln; Prof. Dr. Ulrich Noack, Düsseldorf
- „AnwaltKommentar BGB
Band 1: Allgemeiner Teil und EGBGB
DeutscherAnwaltVerein - 1. Auflage 2005, 2564 Seiten, gebunden, Einzelpreis EUR 188,- zzgl. Portokosten
- DeutscherAnwaltVerlag, Bonn
- ISBN-Nr.: 3-8240-0602-2
- [Gesamtausgabe: EUR 888,- (DAV-Mitglieder: EUR 838,-) zzgl. Portokosten, ISBN-Nr.: 3-8240-0642-1]
Das 5-bändige Werk, der AnwaltKommentar BGB (Gesamtherausgeber: Dauner-Lieb/Heidel/Ring), hat sich zum Ziel gesetzt, ein Kommentar für den Schreibtisch und nicht fürs Regal zu sein. Er richtet sich primär an den Praktiker und soll Arbeits- und Informationshilfe erster Wahl hei der täglichen Arbeit sein. Anliegen des AnwaltKommentars BGB ist es aber auch, ein Ort wissenschaftlicher Auseinandersetzung und eine Plattform zur Fortentwicklung des Rechts und der Rechtsprechung zu sein. Die Kommentierung erhebt den Anspruch, Wissenschaft und Praxis zu verbinden. Der Leser bekommt Erläuterungen an die Hand, die ihm die Gesetzessystematik, den Aufbau der Norm und das „Entscheidungsumfeld“ deutlich machen. Deshalb beschränkt sich die Darstellung nicht darauf das für die tägliche Beratungspraxis Wesentliche hervorzuheben und lediglich die „herrschende Meinung“ wiederzugeben. Abweichende Ansichten und Entwicklungen sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Lehre werden aufgezeigt und geben damit dem Benutzer eine zuverlässige Orientierung bei der Rechtsfindung und -gestaltung. [Zitiert aus dem Vorwort]
Die Basis des Bürgerlichen Gesetzbuchs – fundiert kommentiert von Anwälten, Richtern und Hochschullehrern. In Band l ist der Allgemeinen Teil des BGB und das
Internationale Privatrecht des EGBGB sowie wichtige Europäische Verordnungen,
Internationale Übereinkommen und Verträge, z.T. schon auf dem Stand März 2005
zu finden. In jüngster Zeit hat es auch im Allgemeinen Teil des BGB einige
bedeutsame Änderungen gegeben, die hier auf dem neuesten Stand von
Rechtsprechung und Literatur eine fundierte praxisnahe Erläuterung erfahren, z.B.:
- das neue Verjährungsrecht unter Berücksichtigung des am 28.10.2004 in dritter Lesung im Bundestag angenommenen Verjährungsrechtsänderungsgesetzes und einschließlich des noch lange Zeit wichtigen verjährungsrechtlichen Übergangsrechts;
- die neuen und modernisierten Formvorschriften (§§ 126 Abs. 3, 126a, 126b BGB);
- der für das gesamte Schuldrecht bedeutsame neue Verbraucher- und Unternehmerbegriff (§§ 13, 14 BGB) einschließlich seiner europarechtlichen Grundlagen;
- das zum 1.9.2002 in Kraft getretene neue Stiftungszivilrecht, das nunmehr u.a. ein „Recht auf Stiftung“ ausdrücklich im Gesetz vorsieht.
Umfassend kommentiert werden auch sämtliche aktuellen Rechtsfragen und
Neuerungen, z.B.:
- die Rechtsfragen rund um das Thema Online-Auktionen – ein Unternehmenskonzept, das immer größere wirtschaftliche Bedeutung erlangt;
- das Internationale Gesellschaftsrecht und dort vertieft die Auswirkungen der neusten Rechtsprechung des EuGH auf das deutsche Gesellschaftskollisionsrecht und die Frage der zulässigen Überlagerung eines anwendbaren ausländischen Gesellschaftsstatuts durch deutsche Gläubigerschutzvorschriften;
- die Auswirkungen des Zuwanderungsgesetzes 2004, die in den Kommentierungen zu Art. 5 EGBGB bereits berücksichtigt sind;
- das Internationale Deliktsrecht unter Einbeziehung der entsprechenden Regelungsvorschläge für eine EG-Verordnung;
- das Haager Übereinkommen über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführungen; das Haager Kinderschutzübereinkommen und andere Haager Übereinkommen;
- die Europäische Eheverordnung (VO Nr. 1347/00) und insbesondere deren Nachfolge-VO, die neue Europäische Ehe- und Sorgerechts-Verordnung – EheVO – (VO Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung), die im März 2005 in Kraft tritt und erstmals ausführlich kommentiert wird.
Über einen aktuellen Online-Service des Verlages kann auf neueste Entscheidungen und Aufsätze als optimale Ergänzung der einzelnen Bände zugegriffen werden (Freischaltcode im Buchexemplar).
Autorenverzeichnis
Bearbeiterverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Allgemeines Literaturverzeichnis
Abschnitt 1 Personen §§ 1-89
Abschnitt 2 Sachen und Tiere §§ 90-103
Abschnitt 3 Rechtsgeschäfte §§ 104-185
Abschnitt 4 Fristen, Termine §§ 186-193
Abschnitt 6 Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe §§ 226-231
Abschnitt 7 Sicherheitsleistung §§ 232-240
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Erster Teil Allgemeine Vorschriften Artt. 1-46
- Erstes Kapitel: Inkrafttreten. Vorbehalt für Landesrecht. Gesetzesbegriff Artt. 1, 2
Zweites Kapitel Internationales Privatrecht Artt. 3-46
- Erster Abschnitt Verweisung Artt. 3-6
- Anhang I zu Art. 5 EGBGB: New Yorker UN-Übk. über die Rechtsstellung der Staatenlosen
Anhang II zu Art. 5 EGBGB: Sondenregelungen für Flüchtlinge, Verschleppte und Vertriebene
Zweiter Abschnitt Recht der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte Artt.7-12
- Anhang zu Art. 8: Haager Entmündigungsabkommen vom 17.7.1905
Anhang zu Art. 12 EGBGB: Juristische Personen und Gesellschaften
Dritter Abschnitt Familienrecht Artt. 13-24
- Anhang I zu Art. 15 EGBGB: Haager Ehewirkungsabkommen vom 17.7.1905
Anhang II zu Art. 15 EGBGB: Gesetz über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen
Anhang III zu Art. 15 EGBGB: Art. 220 Abs. 3 EGBGB
Anhang I zu Art. 24 EGBGB: Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19.10.1996 (KSÜ)
Anhang II zu Art. 24 EGBGB: Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 5.10.1961 (MSA)
Anhang III zu Art. 24 EGBGB: Haager Abkommen zur Regelung der Vortnundschaft über Minderjährige vom 12.6.1902 (HVA)
Anhang IV zu Art. 24 EGBGB: Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKU)
Anhang V zu Art. 24 EGBGB: Luxemburger Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses vom 20. Mai 1980 (ESÜ)
Anhang 1 zum III. Abschnitt: Europäische Ehe- und Sorgerechts-Verordnung (VO Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Veifahren betreffend die elterliche Verantwortung) – EheVO 2003
Anhang II zum III. Abschnitt: Internationale Zuständigkeit in Ehesachen – 1. Teil: § 606a ZPO
Anhang II zum III. Abschnitt: Internationale Zuständigkeit in Ehesachen – 2. Teil: Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen, Art. 7 FamRÄndG; § 328 ZPO
Vierter Abschnitt Erbrecht Artt. 25, 26
Fünfter Abschnitt Schuldrecht Artt. 27-42
Sechster Abschnitt Sachenrecht Artt. 43-46
Internationales Wechselrecht
Zweiter Teil Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen Artt.50-54
Dritter Teil Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen Artt. 55-152
Vierter Teil Übergangsvorschriffen Artt. 153-218
Fünfter Teil Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes Artt. 219-229
Sechster Teil Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet Artt. 230-237
Siebter Teil Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen Artt. 238-245
Stichwortverzeichnis
Band 2: Schuldrecht, ISBN 3-8240-0603-0
Band 3: Sachenrecht, ISBN 3-8240-0604-9
Band 4: Familienrecht, ISBN 3-8240-0605-7
Band 5: Erbrecht, ISBN 3-8240-0606-5
TT/08.07.2005 —> Literaturübersichten
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