Buchbesprechung: „Handbuch Kündigungsrecht“ bearbeitet von RA/FA für Arbeitsrecht Dr. Stephan Pauly und RA Dr. Stephan Osnabrügge




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Allgemeine Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
0615
504
Mai 2004


  • Bearbeitet von Dr. Stephan Pauly, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn; Dr. Stephan Osnabrügge, Rechtsanwalt in Bonn

  • Handbuch Kündigungsrecht

    Anwaltspraxis / DeutscherAnwaltVerein
  • 1. Auflage 2004, 778 Seiten, gebunden, EUR 78,- zzgl. Portokosten
  • DeutscherAnwaltVerlag, Bonn

  • ISBN-Nr.: 3-8240-0620-0

296.609 Kündigungsschutzklagen in Deutschland im Jahr 2002 sprechen für sich: Kündigungsschutzmandate sind die häufigsten Mandate im Arbeitsrecht – nicht zuletzt auch für den Allgemeinanwalt. Und die Anzahl der Kündigungsschutzklagen wächst: allein im Jahre 2002 um 40.225.

Mit dem neuen Handbuch Kündigungsrecht ist die Anwaltschaft für diesen
Wachstumsmarkt bestens gerüstet. Denn hier erfährt der Anwalt von Spezialisten in einem Werk umfassend, praxisgerecht aufbereitet und aktuell alles, was er an Wissen, Tipps und Strategien für seine tägliche Arbeit braucht, u.a.:

  • Herangehensweise und Mandatsführung im kündigungsschutzrechtlichen Mandat
  • Wie entgeht man Haftungsfallen?
  • die materiellrechtlichen Grundlagen
  • der Kündigungsschutzprozess I. und II. Instanz
  • die Zwangsvollstreckung aus arbeitsrechtlichen Titeln
  • die gebührenrechtliche Behandlung des Kündigungsschutzmandats mit Ausblick auf das RVG
  • die Abwicklung des Mandats mit der Rechtsschutzversicherung
  • wie der Anwalt keine Gebühren verschenken sollte.

    18 renommierte Arbeitsrechtsspezialisten – Rechtsanwälte und Richter – erläutern dem Anwalt leicht verständlich alle Aspekte des kündigungsrechtlichen Mandats und ergänzen sie durch Checklisten, Formulierungshilfen sowie Beratungs- und Praxishinweise. Deshalb ist das neue Handbuch Kündigungsrecht das ideale Hilfsmittel für den Anwalt, egal ob er sich täglich mit Arbeitsrecht beschäftigen oder nur ab und zu. Selbstverständlich werden auch die Neuerungen durch die Agenda 2010 berücksichtigt: Das Praxiswerk hat den Gesetzesstand vom 1. Januar 2004.

    TT/12.05.2004   —) Literaturübersichten



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