Buchbesprechung: „Handelsgesetzbuch“ (Kommentar 30. Aufl. 2000) von Baumbach / Hopt
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Handelsrecht |
und Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Begründet von Dr. Adolf Baumbach, weiland Senatspräsident beim Kammergericht; bearbeitet von Dr. Dr. Dres. h.c. Klaus J. Hopt, Direktor am Max-Planck-Institut für ausl. und intern. Privatrecht, Hamburg
- „Handelsgesetzbuch„
mit GmbH & Co., Handelsklauseln, Bank- und Börsenrecht, Transportrecht (ohne Seerecht) (Rechtsstand: Januar 2000)
Beck´sche Kurz-Kommentare, Band 9
- 30., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2000, XL, 1732 Seiten, Leinen, DEM 148,- zzgl. Versandkosten
- Verlag C.H. Beck, München
- ISBN-Nr.: 3-406-46416-5
Die lang erwartete Neuauflage dieses für das gesamte Wirtschaftsrecht unentbehrlichen Kommentars berücksichtigt alle wichtigen Gesetzesänderungen
wie z.B.: Begleitgesetz zum Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur
Harmonisierung bank-und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften vom
22.10.1997, Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz vom 17.12.1997, Drittes
Finanzmarktförderungsgesetz vom 24.3.1998, Stückaktiengesetz vom 25.3.1998,
Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz vom 20.4.1998, Gesetz zur Kontrolle und
Transparenz im Unternehmensbereich vom 27.4.1998, Euro-Einführungsgesetz
vom 9.6.1998 Handelsrechtsreformgesetz vom 22.6.1998, Transportrechtsreformgesetz vom 25.6.1998, Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur
Insolvenzverordnung und anderer Gesetze vom 19.12.1998 sowie bereits das
Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinien-Gesetz (KapCoRiLiG) vom
24.2.2000. Infolge dieser umfangreichen Rechtsänderungen sind große Teile des Werkes völlig neu kommentiert.
Abgedruckt und erläutert sind im zweiten Teil des Werkes zahlreiche
handelsrechtliche Nebengesetze und -vorschriften wie: Incoterms 2000 der ICC, AGB der Banken mit Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, die – schwer zugänglichen – Richtlinien des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel zur Konkretisierung der §§ 31 und 32 WpHG und der Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission beim BMF in der Fassung vom 1.1.1998.
TT/11.11.2000
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich.
Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung
gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt
vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)