Buchbesprechung: „Elektronisch gestützte Beweisführung im Zivilprozeß“ von Dr. Susanne Englisch
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Zivilprozeß und Gerichtsverfassung |
und Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Dr. Susanne Englisch:
- „Elektronisch gestützte Beweisführung im Zivilprozeß„
Eine Untersuchung über legislative und privatatonome Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung des Beweiswertes digitaler Daten unter besonderer Berücksichtigung der EDI (Electronic Data Interchange)-Technologie
Schriften zum Deutschen und Europäischen Zivil-, Handels- und Przessrecht, Band 189
- 1999. XIV, 176 Seiten, broschiert, DEM 78,- zzgl. Versandkosten
- Gieseking Verlag, Bielefeld
- ISBN-Nr.: 3-7694-0289-8
Vertragsschlüsse per E-Mail oder mittels EDI (Electronic Data Interchange) erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und Verbreitung. Kommt es jedoch infolge technischer Störungen oder sonstiger Fehlerquellen zum Streit, macht sich vielfach Ernüchterung breit, da Inhalt und Zugang der Willenserklärungen nicht oder nur schwer bewiesen werden können.
Mit dieser hochaktuellen Arbeit legt die Autorin nicht nur einen Beitrag zur Diskussion um die zivilprozessuale Beweisführung mittels elektronischer Dokumente vor, sondern zeigt sowohl dem Gesetzgeber als auch den EDI-Anwendern Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung des Beweiswertes auf.
Die Lektüre empfiehlt sich daher insbesondere auch für auf diesem Gebiet tätige Rechtsanwälte und Rechtsberater solcher Unternehmen, die sich zum Abschluß ihrer Geschäfte elektronischer Kommunikationsformen bedienen.
Aus dem Inhalt:
- Beweisfühwng mittels elektronischer Dokumente: Meinungsstand; systematische, historische und rechtsvergleichende Bewertung.
- Das technische Sicherungsinstrumentarium: die digitale Signatur: Bewertung der deutschen Signaturgesetzgebung.
- Die Rechtsprechung zur Gerichtskommunikation mittels moderner Techniken.
- Das vertragsrechtliche Sicherungsinstrumentarium: EDI-Mustervereinbarungen; Beweisvereinbarungen; Empfehlungen beweisrelevanter Klauseln für EDI-Rahmenverträge; Schiedsvereinbarungen.
- Das gesetzliche Sicherungsinstrumentarium: UNCITRAL Mode Law on Electronic Commerce; Regelungsbestrebungen auf EU-Ebene.
TT/27.02.2000
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich.
Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung
gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Scheckannahme bleibt
vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und
juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)