Buchbesprechung: „Die Bündelung gleichgerichteter Interessen im Prozeß“ hrsg. von Basedow / Hopt / Kötz / Baetge




TT-HOME

TT-ARCHIV


TT-NEWS
FEEDBACK

RA KRIEGER
SUCHE:

in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Allgemeine Rechtsgebiete
Zivilprozess und Gerichtsverfassung
Einzel-
und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
1615
511
Januar 2001


  • Hrsg. von Jürgen Basedow; Klaus J. Hopt; Hein Kötz; Dietmar Baetge:

  • Die Bündelung gleichgerichteter Interessen im Prozeß

    Verbandsklage und Gruppenklage
    Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht, 66
    Hrsg. vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg

  • 1999, XXXII, 522 Seiten, Leinen, DEM 178,- zzgl. Versandkosten

  • Verlag Mohr Siebeck, Tübingen

  • ISBN-Nr.: 3-16-147113-X

Das Buch beantwortet die Frage, welchen Inhalt das Recht der kollektiven Rechtsschutzinstrumente, insbesondere der Verbands- und Gruppenklage haben sollte, und wie es in verschiedenen Ländern und vor allem in Deutschland zükünftig neu gestaltet werden müßte.

Die neue EG-Richtlinie 98/27/EG vom 19.5.1998 (ABl. EG Nr. L 166/51 vom 11.6.1998) über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, ihr Recht der Verbandsklage zu ändern. Für das deutsche Prozeßrecht führt das zu der Frage, ob die neue Richtlinie Anlaß gibt, das Institut der Verbandsklage allgemeiner und möglicherweise in der Ziviiprozeßordnung zu regeln. Für diese Entscheidung können ausländische Erfahrungen hilfreich sein.

Die Autoren, deren Beiträge auf eine Gutachtenanfrage des Bundesministeriums der Justiz zurückgehen, untersuchen anhand der wichtigsten ausländischen Rechtsordnungen das Recht der kollektiven Rechtsschutzformen, insbesondere der Verbandsklage und der Gruppenklage, und beziehen auch die ökonomischen Grundlagen ein. Die Untersuchung mündet in 13 Empfehlungen, die im wesentlichen dahin gehen, eine allgemeine privatrechtliche, nicht auf den Bereich des Verbraucherschutzes beschränkte Verbandsklage auf Unterlassung einzuführen und in der Zivilprozeßordnung zu kodifizieren.

Inhaltsübersicht


  • Teil 1: Die Bündelung gleichgerichteter Interessen im Prozeß
  • Teil 2: Die ökonomischen Grundlagen der Bündelung gleichgerichteter Interessen im Prozeß
  • Teil 3: Der individualistische Ansatz der Klagebefugnis und Versuche zu einer Überwindung
  • Teil 4: Internationale Erfahrungen mit der Verbandsklage (FR, GR, NL, ES)
  • Teil 5: Internationale Erfahrungen mit der Gruppenklage (US, CA, SE)
  • Materialienanhang (u.a. RL 98/27/EG; Auszüge aus Gesetzen in DE, FR, GR, CA, NL, SE, ES, US)

TT/11.01.2001




Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf –
    Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich.
    Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung
    gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt
    vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue
      (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS
    FEEDBACK

    RA KRIEGER
    SUCHE:

    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK