Buchbesprechung: „Zivilprozeßrecht“ von Harald Crückeberg
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Zivilprozess und Gerichtsverfassung |
und Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Harald Crückeberg, VRiLG Oldenburg:
- „Zivilprozeßrecht„
Anwaltliche Prozeßführung in der 1. Instanz
- 2. Auflage 2002, 222 Seiten, kartoniert, EUR 35,- zzgl. Versandkosten
- Deutscher Anwaltverlag, Bonn
- ISBN-Nr.: 3-8240-0516-6
Für den Anwalt ist es selbstverständlich seinen Mandanten materiell-rechtlich optimal zu beraten. Gleichzeitig muß er im Prozeß jede chance nutzen, die Rechte
des Mandanten so effektiv wie möglich durchzusetzen. Durch das ZPO-
Reformgesetz, das am 1. Januar 2002 in Kraft tritt, hat der Rechtsstreit der ersten Instanz zusätzlich an Bedeutung gewonnen.
Fehler und Versäumnisse in erster Instanz sind mit einem Rechtsmittel nicht mehr zu korrigieren. Parteien können ihre Chancen im ersten Rechtszug nur ausschöpfen, wenn sie die Verfahrensvorschriften beachten und für erfolgversprechende Schritte nutzen.
Der Autor stellt dar:
- worauf bei der Vorbereitung eines Prozesses zu achten ist,
- welche Verfahren am zweckmäßigsten sind und wie sie ablaufen,
- welche prozessualen Bestimmungen dabei besonders zu berücksichtigen sind und
- wie eine Partei auf Maßnahmen des Gegners und in bestimmten Prozeßsituationen – auch taktisch richtig – reagieren kann.
Aufgezeigt werden außerdem mögliche Gefahrenstellen und vorbeugende Gegenmaßnahmen. Ebenfalls eingearbeitet sind die neuen Verjährungsvorschriften aus dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz.
§ 1 Relevante Änderungen im ZPO-Reformgesetz (Überblick)
§ 2 Vorprozessuale Tätigkeit
§ 3 Ordentliches Klageverfahren
§ 4 Mahnverfahren
§ 5 Klagen im Urkundenprozess
§ 6 Einstweilige Verfügung
§ 7 Arrest
§ 8 Selbständiges Beweisverfahren
Literatur- und Stichwortverzeichnis
TT/19.12.2001
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und
juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)