Buchbesprechung: „Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht bei Verbraucherverträgen im Internet“ von Niklas Ganssauge




TT-HOME

TT-ARCHIV


TT-NEWS
FEEDBACK

RA KRIEGER
SUCHE:

in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
USA
Allgemeine Rechtsgebiete
Bürgerliches Recht
Einzel-
und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
0515
552
Mai 2004


  • Niklas Ganssauge:

  • „Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht bei Verbraucherverträgen im Internet“
    Eine rechtsvergleichende Betrachtung des deutschen und des US-amerikanischen Rechts
    Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
    Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, Band 126

  • 2004, XVIII, 318 Seiten, broschiert, EUR 74,- zzgl. Portokosten
  • Verlag Mohr Siebeck, Tübingen

  • ISBN 3-16-148282-4

Das Internet ermöglicht und vereinfacht den Abschluss grenzüberschreitender Verträge. Kommt es jedoch zu einem Rechtsstreit zwischen den Parteien, fragt sich, welches Gericht international zuständig und welches Recht anwendbar ist. Dies ist für Verbraucher von besonderer Bedeutung, da sie mit internationalen Verträgen meist unerfahren sind.

Niklas Ganssauge untersucht diese Fragen aus der Perspektive des deutschen, europäischen und US-amerikanischen Rechts. Er kommt zu dem Ergebnis, dass sich der Verbraucher nach europäischem Recht regelmäßig auf seinen Wohnsitzgerichtsstand berufen kann, während das US-amerikanische Recht weitaus weniger kundenfreundlich ist.

TT/03.05.2004   —) Literaturübersichten


Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf –
    Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.


    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue
      (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS
    FEEDBACK

    RA KRIEGER
    SUCHE:

    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK