Buchbesprechung: „Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG“ Kommentar von Dr. Peter Zimmermann




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Allgemeine Rechtsgebiete
Zivilprozess
Entschädigung
Einzel-
und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
1615
535
Mai 2005


  • Dr. jur. utr. Peter Zimmermann, Institut für Grundstückswert und Bodenrecht Dr. Zimmermann + Partner, St. Augustin
  • „Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG Kommentar“
  • 2005, XX, 415 Seiten, gebunden, EUR 58,- zzgl. Portokosten
  • Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld

  • ISBN-Nr.: 3-7694-0965-5

Das JVEG ist als Teil des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (BGBl. I/2004, S. 718, 776 ff.) seit 1. Juli 2004 in Kraft und durch das Anhörungsrügengesetz vom 9.12.2004 (BGBl. I, S. 3220, 3228) bereits geändert. Es fasst den Regelungsgehalt der bisherigen Gesetze über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZuSEG) und ehrenamtlichen Richtern (EhrRiEG) zusammen und schafft in sich gegliederte und vereinheitlichte Entschädigungsregelungen für Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer, für Dritte und für ehrenamtliche Richter.

Die synoptischen Gegenüberstellungen des Wortlauts von JVEG, ZuSEG und EhrRiEG vor
der Kommentierung jedes Paragrafen des JVEG beziehen die beiden bisherigen Gesetze, die noch einige Zeit neben dem JVEG Bedeutung haben, in die Darstellung ein.
Die gründliche Kommentierung verarbeitet die Rechtsprechung bis Juli 2004, die
Gesetzgebung bis Ende 2004 und stellt – für einen klassisch-juristischen Kommentar nicht selbstverständlich – vor allem die systematischen Zusammenhänge auch sprachlich für Nichtjuristen verständlich und nachvollziehbar dar. Abkürzungs- und Literaturverzeichnis, Einführung in das JVEG (Materialien, Zielsetzung, Systematik), Inhaltsübersichten vor der einzelnen Kommentierung und Stichwortverzeichnis gehören natürlich dazu.

Mehr als ein reiner Kommentar beschreibt, strukturiert und erläutert der „Zimmermann“

  • den Verlust der Vergütungsansprüche als Sachverständiger (Exkurs zu § 8 JVEG)
  • die Haftung als herangezogener Sachverständiger (Anhang 1)
  • Ländervereinbamngen zu gemeinsamen Verwaltungsvorschriften für die Durchführung von Kostengesetzen (Anhang 2)
  • ein einfach durchführbares (Excel) internes System der Kostenerfassung durch Sachverständige für die Abrechnung (Anhang 3 mit Mustertabellen).

Interessenten: Sachverständige aller Fachsparten, Dolmetscher, Übersetzer, ehrenamtliche Richter und andere nach dem JVEG Anspruchsberechtigte, Richter, Rechtspfleger, Justizverwaltungen, Bezirksrevisoren und rechtsberatenden Berufsgruppen.

Inhaltsübersicht

Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Gesetzestext

Einführung in das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)

Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften

    § 1 Geltungsbereich und Anspruchsberechtigte
    § 2 Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung
    § 3 Vorschuss
    § 4 Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde
    § 4a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Abschnitt 2 – Gemeinsame Vorschriften

    § 5 Fahrtkostenersatz
    § 6 Entschädigung für Aufwand
    § 7 Ersatz für sonstige Aufwendungen

Abschnitt 3 – Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern

    § 8 Grundsatz der Vergütung
    § 9 Honorar für die Leistung der Sachverständigen und Dolmetscher
    § 10 Honorar für besondere Leistungen
    § 11 Honorar für Übersetzungen
    § 12 Ersatz für besondere Aufwendungen
    § 13 Besondere Vergütung
    § 14 Vereinbarung der Vergütung

Abschnitt 4 – Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern

    § 15 Grundsatz der Entschädigung
    § 16 Entschädigung für Zeitversäumnis
    § 17 Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
    § 18 Entschädigung für Verdienstausfall

Abschnitt 5 – Entschädigung von Zeugen und Dritten

    § 19 Grundsatz der Entschädigung
    § 20 Entschädigung für Zeitversäumnis
    § 21 Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
    § 22 Entschädigung für Verdienstausfall
    § 23 Entschädigung Dritter

Abschnitt 6 – Schlussvorschriften

    § 24 Übergangsvorschrift
    § 25 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens

Anhang 1: Haftung herangezogener Sachverständiger und anderer Anspruchsberechtigter nach dem JVEG für fehlerhaftes Verhalten

Anhang 2: Ländervereinbarungen zu gemeinsamen Verwaltungsvorschriften für die Durchführung von Kostengesetzen

Anhang 3: Vorschlag einer einfachen Lösung zur Aufwands- und Kostenkontrolle für qualifizierte Abrechnungen durch Sachverständige, die nach dem JVEG herangezogen werden

Stichwortverzeichnis

TT/27.05.2004   —) Literaturübersichten


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