Buchbesprechung: „GKG FamGKG JVEG“ (3. Aufl. 2014) Kommentar von Binz / Dörndorfer / Petzold / Zimmermann
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Zivilprozess Gebührenrecht |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Karl Josef Binz, Direktor des Amtsgerichts a.D.; Josef Dörndorfer,
Rechtspflegedirektor; Rainer Petzold, Ministerialdirigent; Prof. Dr. Walter Zimmermann, Vizepräsident des Landgerichts a.D.
- „GKG FamGKG JVEG“
Gerichtskostengesetz, Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz und weitere kostenrechtliche Vorschriften
Kommentar mit allen aktuellen Änderungen
Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher
- 3., neu bearbeitete Auflage 2014, XVI, 924 Seiten, Leinen, EUR 99,- zzgl. Portokosten
- Verlag C.H. Beck, München
- ISBN: 978-3-406-65680-4
Mit dem Ziel die bislang geltenden Kostenregelungen zu vereinfachen und ein einheitliches System zu schaffen, bringt das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz umfassende Änderungen für die gesamte Justiz mit sich.
Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und Kostenbeamte, aber auch für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer gelten mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes deutlich veränderte Kostenstrukturen.
Das Werk zur Reform des Kostenrechts bietet allen Rechtsanwendern einen ersten Überblick über die Neuregelungen. Die Autoren sind Experten auf dem Gebiet des Kostenrechts und waren maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beteiligt. Sie erläutern die neuen Vorgaben und geben dem Leser wertvolle Auslegungs- und Anwendungshilfen aus erster Hand.
Zielgruppe: Richter, Rechtsanwälte, Notare, Rechtspfleger, Bezirksrevisoren, Bürovorsteher, Familienrechtler, Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, ehrenamtliche Richter und Zeugen.
Am 1. August 2013 trat das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts
(2. KostRMoG) mit seinem Art. 1 Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
für Gerichte und Notare (GNotKG) in Kraft. Dieses am 23. Juli 2013 verkündete
Gesetz, das die Kostenordnung ablöst und die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
grundlegend neu regelt, ändert auch das Gerichtskostengesetz (GKG)
und das Gesetz über Gerichtskosten in Familienverfahren (FamGKG) sowie zahlreiche
weitere Gesetze.
Die Neuauflage gibt den Rechtsstand vom 1. Januar 2014 wieder. Alle in der
17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages beschlossenen und in Kraft tretenden
Änderungen der im Kommentar abgedruckten Vorschriften sind erfasst. Die Kommentierung
des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes wurde umfangreich
erweitert.Um die Leser möglichst umfassend zu informieren, wurden im Anhang II
weitere kostenrechtliche Normen aufgenommen.
Herrenberg, Starnberg, Wienhausen, Passau, im Dezember 2013
Karl Josef Binz
Josef Dörndorfer
Rainer Petzold
Walter Zimmermann
Abkürzungs- und Literaturverzeichnis
A. Gerichtskostengesetz (GKG)
- Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften (§§ 15b)
Abschnitt 2. Fälligkeit (§§ 69)
Abschnitt 3. Vorschuss und Vorauszahlung (§§ 1018)
Abschnitt 4. Kostenansatz (§§ 1921)
Abschnitt 5. Kostenhaftung (§§ 2233)
Abschnitt 6. Gebührenvorschriften (§§ 3438)
Abschnitt 7. Wertvorschriften (§§ 3965)
Abschnitt 8. Erinnerung und Beschwerde (§§ 6669a)
Abschnitt 9. Schluss- und Übergangsvorschriften (§§ 69b73)
B. Kostenverzeichnis zum GKG
- Teil 1. Zivilrechtliche Verfahren vor den ordentlichen Gerichten (Nr. 11001902)
Teil 2. Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung, Insolvenzverfahren
und ähnlichen Verfahren (Nr. 21102500)
Teil 3. Strafsachen und gerichtliche Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch
in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, sowie Verfahren nach
dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(Nr. 31103920)
Teil 4. Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Nr. 41104500)
Vorbemerkung zu den Teilen 5 bis 8
Teil 5. Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit
(Nr. 51105601)
Teil 6. Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit (Nr. 61106600)
Teil 7. Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit (Nr. 71107601)
Teil 8. Verfahren vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit (Nr. 81008700)
Teil 9. Auslagen (Nr. 90009019)
C. Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
- Vorbemerkung zum FamGKG
Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften (§§ 18a)
Abschnitt 2. Fälligkeit (§§ 911)
Abschnitt 3. Vorschuss und Vorauszahlung (§§ 1217)
Abschnitt 4. Kostenansatz (§§ 1820)
Abschnitt 5. Kostenhaftung (§§ 2127)
Abschnitt 6. Gebührenvorschriften (§§ 2832)
Abschnitt 7. Wertvorschriften (§§ 3356)
Abschnitt 8. Erinnerung und Beschwerde (§§ 5761)
Abschnitt 9. Schluss- und Übergangsvorschriften (§§ 61a64)
Anhang. Gesetzestext FamFG
D. Kostenverzeichnis zum FamGKG
- Teil 1. Gebühren
- Hauptabschnitt 1. Hauptsacheverfahren in Ehesachen einschließlich aller
Folgesachen (Nr. 11101140)
Hauptabschnitt 2. Hauptsacheverfahren in selbständigen Familienstreitsachen
(Nr. 12101229)
Hauptabschnitt 3. Hauptsacheverfahren in selbständigen Familiensachen der
freiwilligen Gerichtsbarkeit (Nr. 13101328)
Hauptabschnitt 4. Einstweiliger Rechtsschutz (Nr. 14101424)
Hauptabschnitt 5. Besondere Gebühren (Nr. 15001503)
Hauptabschnitt 6. Vollstreckung (Nr. 16001603)
Hauptabschnitt 7. Verfahren mit Auslandsbezug (Nr. 17101723)
Hauptabschnitt 8. Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
(Nr. 1800)
Hauptabschnitt 9. Rechtsmittel im Übrigen (Nr. 19101930)
Teil 2. Auslagen (Nr. 20002015)
E. Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen,
Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die
Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen
Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetz JVEG)
- Vorbemerkung
Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften (§§ 14c)
Abschnitt 2. Gemeinsame Vorschriften (§§ 57)
Abschnitt 3. Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
(§§ 814)
Abschnitt 4. Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern (§§ 1518)
Abschnitt 5. Entschädigung von Zeugen und Dritten (§§ 1923)
Abschnitt 6. Schlussvorschriften (§§ 24, 25)
Anhang I
- 1. Gerichtsgebühren
2. Kostenverfügung
Anhang II. Weitere kostenrechtliche Vorschriften
- 1. Bundesnotarordnung (BNotO)
2. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
3. Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO)
4. Gerichtsverfassungsgesetz (Entschädigung für Handelsrichter, § 107 GVG)
5. Hinterlegungssachen
6. Justizbeitreibungsordnung
7. Patentanwaltsordnung (PAO)
8. Gesetz über die Kosten des Deutschen Patent- und Markenamts und des
Bundespatentgerichts (PatKostG)
9. Sozialgerichtsgesetz (SGG)
10. Steuerberatungsgesetz (StBerG)
11. Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO)
12. Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV)
Sachregister
TT/16.03.2014 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt
vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)