Buchbesprechung: „Münchener Prozessformularbuch, Band 5: Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Presserecht“ (4. Aufl. 2014) von Dr. Peter Mes (Hrsg.)





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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Gewerblicher Rechtsschutz
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE 597
1985
506
Februar 2014


  • Herausgegeben von Prof. Dr. Peter Mes, Rechtsanwalt in Düsseldorf,
    Honorarprofessor an der Universität Münster
    Münchener Prozessformularbuch
    Band 5: Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht
  • 4. Auflage 2014, XXVI, 1262 Seiten, Leinen mit 1 CD/DVD, EUR 149,- zzgl. Portokosten (EUR 132,- bei Gesamtabnahme)
  • Verlag C.H. Beck, München

  • ISBN: 978-3-406-62945-7

Gesamtwerk: Münchener Prozessformularbuch, 978-3-406-60300-6
(Vorzugspreis bei Gesamtabnahme aller Bände: EUR 861,-; Einzelabnahme: EUR 977,-)

Weitere Titel im Gesamtwerk:

    Band 1: Mietrecht, 978-3-406-62941-9
    Band 2: Privates Bau- und Architektenrecht, 978-3-406-62942-6
    Band 3: Familienrecht, 978-3-406-62943-3
    Band 4: Erbrecht, 978-3-406-62944-0
    Band 6: Arbeitsrecht, 978-3-406-62946-4
    Band 7: Verwaltungsrecht, 978-3-406-62947-1

Der Band 5: Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht enthält alle relevanten Formulare für den im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes tätigen Anwalt.
So werden folgende Themenkomplexe behandelt:

    Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb,
    Markenrecht,
    Patentrecht,
    Gebrauchsmusterrecht,
    Arbeitnehmererfinderrecht,
    Geschmacksmusterrecht,
    Urheber- und Verlagsrecht,
    Presserecht.

Eine Vielzahl forensischer Formulare wird ergänzt durch Schriftsätze z.B. zu Abmahnung, Widerspruch, Anmeldungen, Anfragen etc. Umfangreiche Anmerkungen zu den einzelnen Formularen beschreiben die verfahrensrechtlich wichtigen Fragen wie auch Problemstellungen des materiellen Rechts.
Das Werk enthält eine CD-ROM, auf der alle Muster (ohne Anmerkungen) vorgehalten sind. Die Arbeit mit der CD-ROM bringt Zeitersparnis für den Nutzer, da sich das jeweilige Formular durch eine komfortable Suchfunktion schnell auffinden und mühelos bearbeiten lässt.

Vorteile auf einen Blick:

    * praxiserprobte Formulare
    * umfangreiche Erläuterungen zum materiellen Recht
    * Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und neuer Normen

Zur Neuauflage:
Die Neuauflage enthält aktuelle Entscheidungen und legislative Änderungen bis heute.

Zu den Autoren:
Zu den Autoren zählen: Rechtsanwalt Prof. Dr. Emanuel Burkhardt, Stuttgart; RA Dr. Helmut Eichmann, München; Rechtsanwältin Marion Jacob, LL.M., Stuttgart; RA Prof. Dr. Peter Lutz, München; RA Prof. Dr. Peter Mes, Düsseldorf; RA Prof. Dr. Christian Rohnke, M.C.J., Hamburg; RA Gereon Rother, Düsseldorf; RA Prof. Dr. Thomas Sambuc, LL.M., Stuttgart; RA Dr. Andreas Schabenberger, Stuttgart; RA Wolf Graf von Schwerin, Düsseldorf; RA Dr. Matthias Sonntag, Stuttgart; RA Dr. Ekkehard Stolz, Stuttgart.

Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Richter, Syndici.

Aus dem Vorwort zur 4. Auflage 2014:

Die 3. Auflage dieses Buchs erschien 2005. Seitdem hat es zwar eine Reihe von Gesetzesänderungen auf
denjenigen Rechtsgebieten gegeben, die hier dargestellt sind. Von großer
Bedeutung sind jedoch auch Neuerscheinungen von Standardwerken auf allen hier interessierenden Gebieten,
z.B. im Gebiet des UWG: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013 und
Harte-Bavendamm/Henning/Bodewig, UWG, 3. Aufl. 2013, des Weiteren z.B. im Markenrecht Ströbele/Hacker,
MarkenG, 10.Aufl. 2012 sowie Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010;
im Patentrecht Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl. 2013 und im Urheberrecht Dreier/Schulze,
UrhG, 4. Aufl. 2013. Diese Auflistung könnte ohne weiteres verlängert werden.

Soweit Gesetzesänderungen in Rede stehen, ist das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 16. Mai 2013,
das ab dem 1. August 2013 in Kraft ist, von besonderer Bedeutung. Dieses Gesetz beinhaltet sowohl Neuerungen im
RVG und zugehörigem Vergütungsverzeichnis als auch im GKG.
Einzelne Gebiete haben ebenfalls Änderungen erfahren. Das gilt z.B. für
das Patentgesetz, das Gebrauchsmustergesetz und das Arbeitnehmererfinderrecht, die durch
das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (PatentRechts-ModernG)
vom 31. Juli 2009 mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 erheblich geändert wurden. Eine weitere
Änderung dieser Gesetze erfolgte durch das Patentnovellierungsgesetz vom 27. Juni 2013, dem
der Bundesrat am 5. Juli 2013 zugestimmt hat. Im Geschmacksmusterrecht sind Änderungen
durch das Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der
Regelungen über die Bekanntmachung zum Ausstellungsschutz
vom 10. Oktober 2013
(BGBl. I 3799) mit Wirkung zum 1. Januar 2014 erfolgt. Die wesentlichste Änderung betrifft
die Bezeichnung. Ein in Deutschland eingetragenes Geschmacksmuster wird nunmehr als „eingetragenes Design
bezeichnet. Das Geschmacksmustergesetz heißt jetzt Designgesetz. Dieses Gesetz bezieht sich allerdings nicht
auf das Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

Von besonderer Bedeutung sind vor allem die zahlreichen Entscheidungen der Instanzgerichte, des
Bundesgerichtshofs, des Bundespatentgerichts, des EuG und des EuGH, die seit Erscheinen der Vorauflage ergangen sind.
Die Neuauflage spiegelt die Entwicklung der behandelten Rechtsgebiete wieder. Die in
Form von Textbeispielen vorgeschlagenen Formulare sowie insbesondere die zugehörigen
Anmerkungen wurden gegenüber der Vorauflage grundlegend neu bearbeitet. Der Bearbeitungsstand entspricht
etwa dem Zeitraum September 2013. …

Düsseldorf, im September 2013
Peter Mes

TT/02.02.2014   —) Literaturübersichten


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