Buchbesprechung: „Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht“ (6. Aufl. 2006) von Eisenmann / Jautz
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Prof. Dr. Hartmut Eisenmann; Prof. Dr. Ulrich Jautz, Pforzheim
- „Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht“
Mit 55 Fällen und Lösungen
- 6., neu bearbeitete Auflage 2006, XVIII, 379 Seiten, kartoniert, EUR 20,90 zzgl. Portokosten
- Verlag C.F. Müller, Heidelberg, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm
- ISBN-Nr.: 3-8114-4052-7
Der Grundriss behandelt grundlegende Fragen des Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrechts, sowie des UWG, des Marken- und des internationalen und europäischen Rechts. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Vorschriften sind übersichtlich dargestellt und durch eine Vielzahl praxisnaher Fälle, Schaubilder und Übersichten verdeutlicht. Zahlreiche Vergleiche und Querverweise stellen den systematischen Gesamtzusammenhang her. Anhand von 55 Fällen mit Lösungen aus der Rechtsprechungs- und Marketingpraxis können zur Überprüfung des Wissens die aus den verschiedenen Rechtsgebieten gewonnenen Erkenntnisse gleich praktisch angewandt werden. Mittels Musterformularen erfährt der Leser im Schlussteil, wie wettbewerbsrechtliche Ansprüche durchgesetzt werden können.
Mit dieser sechsten Auflage wurden alle wichtigen, nationalen, europäischen und internationalen Entwicklungen in Rechtsetzung und Rechtsprechung berüücksichtigt und Fälle aus der jüngeren Marketingpraxis mit aufgenommen.
Die Neuauflage dieses bewährten Grundrisses zum Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht erscheint in der Reihe „C. F. Müller Start„. Insbesondere richtet sich der Band an die Studierenden der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Aber auch für den Praktiker in Agentur und Betrieb stellt er eine nützliche Arbeitshilfe dar.
TT/31.03.2006 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)