Steinmann, Dr. Matthias: „Grundzüge des chinesischen Patentrechts“
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
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Allgemein |
Sammelwerke |
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TT – ZAHL | DE 597 |
(8-9/V/VI/94) |
eine Bestandsaufnahme nach fünf Jahren Patentpraxis
Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz , Band 88
Im Jahre 1984 verabschiedete die Volksrepublik China ein Patentgesetz, das am 1. April 1985 in
Kraft trat. Der bereits im März 1979 begonnene Aufbau eines modernen, an westlichen
Vorbildern, insbesondere dem deutschen Patentgesetz, orientierten Patentsystems steht in
unmittelbarem Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technologischen und
politischen Aufbruch Chinas nach dem Tode von Mao am Ende der 70er Jahre. Dieser
sozioökonomisehe Hintergrund des Patentsystems wird in einem ersten Teil in seinen
Grundzügen nachgezeichnet.
Die Arbeit befaßt sieh eingehend mit den klassischen Fragen des Patentrechts, wie insbesondere
dem Patenterteilungsverfahren und den Schutzobjekten, den Patentienrungsvoraussetzungen und
den Schutzwirkungen. Hier wird deutlich, wie sehr sich der chinesische Patentgesetzgeber um
einen internationalen Standard bemüht hat. Dieser Blickwinkel rechtfertigt einen Vergleich mit
dem deutschen und europäischen Patentrecht.
Das Patentgesetz ist hiernach ein Instrument der chinesischen Öffnungspolitik. Untersucht wird
daher auch die Entwicklung ausländischer Patentanmeldungen sowie die Rechtsstellung
chinesisch-ausländischer Gerneinschafts- und Kooperationsunternehmen und ausländischer
Unternehmen mit Sitz in der VR China.
Das Patentrecht der VR China stand andererseits von Beginn an vor der Aufgabe, sich
systemimmanent in das sozialistische System der VR China einfügen zu müssen. Diese
systennotwendige Einbindung des Patentsystems offenbart auf den ersten Blick einen eklatanten
Widerspruch. Wie kann ein Patentsystem, ein klassisches Produkt marktwirtschaftlicher
Wirtschaftsordnungen, in einem sozialistischen Wirtschaftssystem mit Gemeineigentum an
Produktionsmitteln errichtet werden?
Dieser Widerspruch soll nach chinesischen Vorstellungen systemkonform durch ein
„sozialistisches Patentgesetz chinesischer Prägung“ aufgelöst werden. Es ist ein Ziel der Arbeit, diese Systemkonformität des chinesischen Patentrechts zu untersuchen. Diese Fragen werden
vornehmlich im 4. und 5. Teil der Arbeit behandelt, wo es um die eigentumsrechtliche
Zuordnung von Patentschutzrechten und um Fragen ihrer entgeltlichen Verwertung auf dem
chinesischen Technologiemarkt geht.
Darüber hinaus enthält die Untersuchung eine erste Bestandsaufnahme nach fünf Jahren
Patentgesetz zum Abschluß der „Aufbauphase“ und am Ende des 7. Fünfjahresplans
(1986-1990). Das Patentgesetz gilt zwar noch unverändert, doch sind auf der Grundlage der
bisherigen Erfahrungen bereits einige Reformüberlegungen bekannt geworden, über die berichtet
wird.
TT/02.12.1996
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