Appel, Dr., Bernd: „Der menschliche Körper im Patentrecht“
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TT – ZAHL | (10-11/VI/96) |
- Appel, Dr., Bernd:
- „Der menschliche Körper im Patentrecht“
- 1995. XLVI, 226 Seiten, kartoniert DM 120,-
- Carl Heymanns Verlag, Köln
- ISBN-Nr.: 3-452-23304-9
- „Der menschliche Körper im Patentrecht“
Die Untersuchung befaßt sich mit der Patentierbarkeit humanbiologischer Erfindungen und greift
damit ein in der Patentrechtsliteratur bislang nur wenig beachtetes Thema auf. Während tier- und
pflanzengenetische Erfindungen sowie solche im Bereich der Mikrobiologie bereits seit langem
zum Gegenstand der wissenschaftlichen Erörterung gehören, ist der Schutz von Erfindungen, die
sich auf den menschlichen Körper beziehen, ein wenig erörtertes Problem. Lediglich die Frage
der Patentierbarkeit medizinischer Verfahren und pharmazeutischer Erfindungen waren bisher
Gegenstand der Diskussion.
Angesichts der weit fortgeschrittenen Patentierbarkeit in diesem Bereich – die Patentierung
menschlicher Gene, Zellen, Zellinien, Gewebeteile etc. gehört längst zum patentrechtlichen
Alltag – mag diese Zurückhaltung verwundern, zumal humanbiologische Erfindungen nicht
minder interessant sein dürften als die übrigen Neuschöpfungen auf dem Gebiet der Biologie.
Der Grund für dieses zögerliche Herangehen liegt daher weniger in der mangelnden praktischen
Relevanz humanbiologischer Erfindungen, als vielmehr in deren Besonderheit bezüglich ihres
Objekts, des menschlichen Körpers und seiner Teile. Dessen scheinbar unterschiedslose Einordnung in die Reihe der patentfähigen Gegenstände ruft Unverständnis und ein Unbehagen hervor, das sich mit dem schlichten Verweis auf die ethische Unzuständigkeit des Patentrechts nicht beseitigen läßt.
Daher kommt die Patentrechtsliteratur um eine Stellungnahme zu diesem Problem nicht herum. Falsch wäre es jedoch, das Problem der Patentierbarkeit humanbiologischer Erfindungen lediglich aus der patentrechtlichen Sicht zu diskutieren und die Ethik gleichsam als unerwünschte Dimension auszublenden. Dies hätte und hat zum Teil bereits zur Folge, daß Nichtjuristen sich der Sache annahmen und unter Verkennung patentrechtlicher Grundsätze zu Schlüssen kommen, die beispielsweise in dem Vorwurf gipfeln, das Patentrecht sei „die schlimmste Ausgeburt technologischer Lebensverachtung“. Statt also in der Defensive zu verharren und solche Vorwürfe nur mit Kopfschütteln zu quittieren, sollte die Patentrechtsliteratur am Meinungsstreit über den menschlichen Körper im Patentrecht teilnehmen und auch übergreifende, vor allem sozialethische Aspekte mit in ihre Argumentation einbeziehen.
Eben diesen Versuch unternimmt die vorliegende Arbeit. Sie erhebt dabei nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern will eine Diskussionsgrundlage sein und gleichzeitig einen denkbaren Lösungsweg aufzeigen. Zu diesem Zweck ist es zunächst notwendig, die historische Entwicklung des Patentschutzes humanbiologischer Erfindungen nachzuzeichnen und die entsprechenden dogmatischen Grundlagen zu entwickeln. Nach diesem rein patentrechtlichen Teil sollen die Einwände vorgestellt werden, die aus ethischer Sicht gegen die Patentierbarkeit biologischer Erfindungen im allgemeinen und humanbiologischer bzw. -genetischer Erfindungen im besonderen eingewandt werden.
Der zweite Teil der Arbeit befaßt sich sodann mit den übergreifenden Aspekten des Patentschutzes humanbiologischer Erfindungen. Grundlage der Betrachtung ist die Sonderstellung des Menschen in Recht und Moral, die die Achtung seiner Würde und Persönlichkeit gebietet und auch dem so scheinbar wertneutralen Patentrecht ihren Stempel aufdrückt.
Im letzten Teil der Untersuchung wird eine Gesamtwürdigung der Patentierbarkeit humanbiologischer Erfindungen vorgenommen, die sowohl die eingangs besprochenen patentrechtlichen als auch die im zweiten Teil behandelten übergreifenden Gesichtspunkte berücksichtigt.
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