Buchbesprechung: „Logik im Patentrecht“ von Kurt Stamm




TT-HOME

TT-ARCHIV


TT-NEWS
FEEDBACK

RA KRIEGER
SUCHE:

in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Patentrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
2015
549
Dezember 2002


  • Kurt Stamm, Dipl.-Bauingenieur ETH, Mitglied technischer Beschwerdekammern i. R., EPA München
  • Logik im Patentrecht

    Objektive Fundamente der Urteilsbildung
  • 2002, XVIII, 403 Seiten, kartoniert, EUR 58,- zzgl. Portokosten

  • Carl Heymanns Verlag, Köln

  • ISBN-Nr.: 3-452-25276-0

Der Weg zur Entscheidung über eine Patentanmeldung oder ein Patent führt durch das
Dickicht einer wachsenden Zahl von einzelnen Bestimmungen. Manche Vorschriften und ihre Begriffe erscheinen schwer verständlich, manche willkürlich und widersprüchlich, öffnen subjektive Interpretationsspielräume. Ungewissheiten verzögern die Urteilsbildung. Die Folgen entsprechender Unberechenbarkeit tragen vor allem Anmelder und ihre Vertreter.

Der Autor, ein Praktiker mit knapp zwei Jahrzehnten Erfahrung vorwiegend in den
Generaldirektionen Prüfung/Einspruch und Beschwerde am Europäischen Patentamt, findet in sprachlich-logischen Strukturen Erklärungen für das Entstehen patentrechtlicher Probleme und damit einen Ansatz zu ihrer Lösung.

Vor diesem Hintergrund verschwinden zahlreiche echte patentrechtliche Probleme; scheinbare Probleme finden ihre Begründung. Der Abbau an Unsicherheiten macht sich als Zeitgewinn bemerkbar. Dank einem tieferen und exakteren Verständnis dessen1 was vielleicht intuitiv schon zu vermuten ist, trägt die semantische Logik zur Rationalisierung des Patentrechts bei.

TT/14.12.2002   —) Literaturübersichten




Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf – Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS
    FEEDBACK

    RA KRIEGER
    SUCHE:

    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK