Buchbesprechung: „Patente auf human-genomische Erfindungen“ von Dr. Alexander Richard Krefft




TT-HOME

TT-ARCHIV


TT-NEWS
FEEDBACK

RA KRIEGER
SUCHE:

in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Patentrecht
Einzel-
und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
2015
555
Juni 2004


  • Dr. Alexander Richard Krefft, LL.M.:
  • „Patente auf human-genomische Erfindungen“

    Rechtslage in Deutschland, Europa und den USA
    Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz, Band 122

    des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, München
  • 2003, XLVIII, 354 S., kartoniert, EUR 98,- zzgl. Portokosten

  • Carl Heymanns Verlag KG, Köln

  • ISBN-Nr.: 3-452-25313-9

Ausgangspunkt dieser Arbeit war das Problem der Patentierung von Genfragmenten, sogenannter Expressed Sequence Tags oder ESTs. Die Patentierung von ESTs stieß in der Öffentlichkeit auf große Widerstände, vor allem da befürchtet wurde,
Forscher könnten mit wenig Aufwand ein Genfragment für sich beanspruchen und so die Verwendung des Gesamtgens in die Abhängigkeit zwingen, ohne aber überhaupt dessen Funktion zu kennen. Dieses nur scheinbar sehr spezielle Problem wirft bei genauer Betrachtung eine ganze Reihe fundamentaler patentrechtlicher Fragen auf, die hier detailliert untersucht werden. Über ESTs hinaus befasst sich diese Arbeit aber auch mit der Patentierbarkeit anderer human-genomischer Erfindungen, wie Gene, ganze Genome, DNA-Chips und bioinformatorische Erfindungen, die für die Genomikindustrie von Bedeutung sind.

Der Rechtsvergleich der deutschen und europäischen Rechtslage mit dem Vorreiter der Genomik USA zeigt interessante Unterschiede und Gemeinsamkeiten in diesem so von internationaler Harmonisierung abhängigen Bereich des Rechts auf. Über eine Bestandsaufnahme hinaus war es aber auch Ziel dieser Studie, einige neue Ideen in die Diskussion um die Patentierbarkeit human-genomischer Erfindungen einzubringen.

Inhaltsübersicht

Vorwort und Danksagung
Abkürzungen

Literatur

    A. Naturwissenschaftliches Schrifttum
    B. Juristisches und sonstiges Schrifttum

I. Einleitung
    A. Genomik und HUGO
    B. Die EST- und SNP-Problematik
    C. Übersicht

II. Naturwissenschaftliche Grundlagen
    A. Das Genom
    B. Gene und Proteine
    C. mRNA, cDNA und Expresscd Sequence Tags (ESTs) und ihre Anwendungsmöglichkeiten
    D. Sequenzierung
    E. Genkarten
    F. Bioinformatik

III. Die EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen

    A. Die Funktionsweise einer EU-Richtlinie
    B. Auswirkungen des Fristversäumnisses bei der Umsetzung
    C. Die Verbindlichkeit der Erwägungsgründc einer EU-Richtlinie

IV. Genfragmentpatente und Anmeldestrategien in den USA
    A. Beispiele von EST-Patenten
    B. Beispiele für SNP-Patente
    C. Anmeldestrategien der US-Anmelder

V. Die Patentierungsvoraussetzungen genomischer Erfindungen
    A. Patentfähige Gegenstände vs. „patentable subject matter“
    B. Das Patentierungshindernis des Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten
    C. Neuheit
    D. Erfinderische Tätigkeit
    E. Die Einheit der Erfindung
    F. Ausreichende Offenbarung/Stützung
    G. Gewerbliche Anwendbarkeit, konkrete Funktion und Offenbarungsinhalt – das „EST-Problem“
    H. Lösungsvorschlag: Der Ansatz über die Erfindungshöhe
    I. Ergebnis

VI. Der Schutzbereich genomischer Erfindungen
    A. Worauf erstreckt sich das Patent auf ein Gen?
    B. Worauf erstreckt sich das Patent auf ein Genfragment?
    C. DNA-Erfindungen und Äquivalenz
    D. Möglichkeiten zur Entschärfung der Abhängigkeitsproblematik

VII. Ergebnis

Anhang EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen

Sachverzeichnis

TT/15.06.2004   —) Literaturübersichten



Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf –
    Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue
      (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS
    FEEDBACK

    RA KRIEGER
    SUCHE:

    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK