Buchbesprechung: „Neuartige Offenbarungsmittel des Standes der Technik im Patentrecht“ von Alexander Klicznik




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TT-BEGRIFF
Deutschland
Patentrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
2015
569
Juli 2008


  • Alexander Klicznik:

  • Neuartige Offenbarungsmittel des Standes der Technik im Patentrecht

    Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz, Band 152
    Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht
  • 1. Auflage 2007, 368 Seiten, kartoniert, EUR 94,- zzgl. Portokosten

  • Carl Heymanns Verlag GmbH, Köln

  • ISBN-Nr.: 978-3-452-26714-6

Die modernen Informations- und Kommunikationsmittel – insbesondere das World Wide Web – brachten neuartige Wege zur Offenbarung einer technischen Lehre mit sich. Dies hat im Patentbereich zur Folge, dass die Erteilungsbehörden, Einsprechenden oder Nichtigkeitskläger sowie Verletzungsbeklagten sich immer häufiger auf Stand der Technik stützen, der mit Hilfe derartiger neuartiger Offenbarungsmittel – etwa eine Webseite, ein Usenet News Posting etc. – verbreitet wurde. Hierbei ist dann die Frage zu beantworten, wann von einer öffentlichen Zugänglichkeit ausgegangen werden kann (Soll es hier für eine Webseite auf die Indizierung durch eine Suchmaschine ankommen? Wann kann vom Vorliegen einer Vertraulichkeitsabrede ausgegangen werden?), welche Möglichkeit zum Nachweis bestehen und welche Anforderungen an einen Beweis zu stellen sind.

In diesem Zusammenhang wird die Praxis des Europäischen Patentamts in beweisrechtlichen Fragen, die von einer großen Heterogenität gekennzeichnet ist, einer genauen Analyse unterzogen. Von Bedeutung ist zudem die Einordnung von neuartigen Offenbarungsmitteln als schriftliche Beschreibungen oder als Zugänglichmachungen in sonstiger Weise. Während diese Einordnung für das Patentrecht unerheblich ist, spielt sie eine entscheidende Rolle im Gebrauchsmusterrecht, wo Zugänglichmachungen in sonstiger Weise im Stand der Technik keine Berücksichtigungen finden. Das Vorhandensein elektronischer und zunehmend auch fachgebietsübergreifender Datenbanken hat aber auch Auswirkungen auf die Person des Durchschnittfachmanns und insoweit auch Konsequenzen für die Beurteilung des Offenbarungsgehaltes sowie der erfinderischen Tätigkeit. Die Bearbeitung beschäftigt sich zudem auch mit der Praxis der Patentrecherche, die im Zuge des Aufkommens der modernen Informations- und Kommunikationsmittel tiefgreifende Veränderungen erfahren hat.

TT/08.07.2008   —) Literaturübersichten


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