Buchbesprechung: „Bilanzierung von Patenten“ (1. Auflage 2010) von Grünewald / Köllner / Petersen / Wurzer / Zwirner
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Sammelwerke |
||
TT – ZAHL |
- Dipl.-Kfm. Theo Grünewald, Senior Consultant, Leiter des Valuation Service Centers, Wurzer & Kollegen GmbH, München; Patentanwalt Dr. Malte Köllner, Frankfurt a. M.; WP/StB Dipl.-Kfm. Karl Petersen; Geschäftsführer der Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München; Prof. Dr. Alexander J. Wurzer, Geschäftsführender Gesellschafter Wurzer & Kollegen GmbH, München, Leiter des Steinbeis-Instituts für Intellectual Property Management, Steinbeis-Hochschule Berlin; StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Zwirner, Prokurist Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München:
- „Bilanzierung von Patenten“
Abbildungs- und Gestaltungsmöglichkeiten nach HGB durch das BilMoG
- 1. Auflage 2010, 120 Seiten, kartoniert, EUR 48,- zzgl. Portokosten
- Carl Heymanns Verlag, Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Köln
- ISBN-Nr.: 978-3-452-27206-5
Im Mai 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten, das nunmehr auch die Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Werte für Patente im Anlagevermögen nach dem HGB (§ 248 Abs. 2 HGB) ermöglicht. Deshalb richtet sich dieses Buch an die Praktiker (Buchhalter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Patentanwälte usw.), die sich nun in die Praxis der Bilanzierung immaterieller Güter einarbeiten möchten.
In knapper und übersichtlicher Form liefern die Autoren alle wichtigen Informationen, die die verschiedenen Berufsgruppen durch die neu geschaffene Verknüpfung von IP-Strategie und Bilanzpolitik benötigen. Für Patentanwälte bereiten sie das Thema Bilanz und Bilanzierung verständlich auf, für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer machen sie das Thema immaterielle Wirtschaftsgüter (insbesondere Patente) greifbar und Bankmitarbeiter befähigen sie zur Analyse von immateriellen Bilanzpositionen. Der Leser erfährt, warum die Bilanzierung von geistigem Eigentum jetzt möglich ist, was genau bilanziert werden darf und wie die Bilanzierung richtig erfolgt. Ergänzende Beispiele, Übersichten und Begriffserläuterungen unterstützen die Darstellung.
Trotz des interdisziplinären Charakters des Themas stellt das Buch damit ein wichtiges Hilfsmittel für alle genannten Adressaten und ihre praktische Tätigkeit dar.
Inhalt
Vorwort
Literatur
Benutzerhinweis
1. Einführung
2. Betriebliches Rechnungswesen und Jahresabschluss
- 2.1 Funktion des Rechnungswesens
2.2 Der Jahresabschluss als Bestandteil des betrieblichen Informationssystems
2.3 Bestandteile des Jahresabschlusses
2.4 Formalaufbau einer Bilanz
2.5 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
3. Immaterielle Güter
- 3.1 Begriffliche Abgrenzung, Bedeutung für die betriebliche Leistungserstellung
und Charakterisierung
3.2 Rechte
3.3 Gewerbliche Schutzrechte
3.4 Urheberrecht
3.5 Lizenzen
3.6 Know-how
4. Bilanzierung immateriellen Vermögens
- 4.1 Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens
4.2 Bewertung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens
4.3 Gesamtbetrachtung Abbildungsmöglichkeiten für selbst erstellte
immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im
Vergleich
4.4 Berichterstattung über selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens
4.5 Folgewirkungen aus der Neufassung von § 248 HGB
4.6 Spezielle Übergangsvorschriften in Art. 66 EGHGB
4.7 Fazit zur Bilanzierung immateriellen Vermögens
5. Ergänzende Bemerkungen
- 5.1 Fremd erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
5.2 Bilanzpolitik mit immateriellen Bilanzpositionen
5.3 Bilanzanalyse mit immateriellen Bilanzpositionen
5.4 Vorgehen nach IFRS
6. Beispiel
Wichtige Begriffe
Sachregister
TT/22.02.2010 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)