Buchbesprechung: „Arbeitnehmererfindungsrecht“ Handkommentar von Brent Schwab, Rechtsanwalt (3. Aufl. 2014)





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Deutschland
Patentrecht
Arbeitnehmererfindungsrecht
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
2015
594
März 2014


  • Brent Schwab, Rechtsanwalt in Bad Homburg:

  • Arbeitnehmererfindungsrecht

    Arbeitnehmererfindungsgesetz – Arbeitnehmer-Urheberrecht – Betriebliches Vorschlagswesen

    Handkommentar
    Reihe: NomosKommentar
  • 3. Auflage 2014, 264 Seiten, kartoniert, EUR 69,- zzgl. Portokosten

  • Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden

  • ISBN: 978-3-8487-1218-2

In der anwaltlichen Beratung ist die Kenntnis der Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien bei
Vorliegen einer Diensterfindung, eines Verbesserungsvorschlages oder eines urheberrechtsfähigen Werkes
unerlässlich.

Die jetzt vorliegende 3. Auflage:

    * geht auf erste Rechtsprechung der Instanzgerichte zur ArbNErfG-Novelle ein
    * berücksichtigt die AGB-Kontrolle (§§ 305 ff BGB) und die diesbezügliche Rechtsprechung zum Erfinder- sowie zum Urheberrecht
    * kommentiert ganz neu die folgenden Vorschriften: § 6 (Inanspruchnahme), §§ 9 und 12 (Vergütung), § 16 (Schutzrechtsaufgabe), § 17 (Betriebsgeheimnis), § 22 (Unabdingbarkeit), § 23 (Unbilligkeit), § 25 (arbeitsrechtliche Verpflichtungen) sowie § 27 (Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckung)
    * berücksichtigt die wichtige Rechtsprechungsänderung beim Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers (BGH-Urteil vom 17.12.2009)
    * umfasst die Neubearbeitung des betrieblichen Vorschlagswesen (Anhang zu § 20)
    * enthält die neue DPMA-Schiedsstellenpraxis
    * beantwortet Fragen bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung
    * ist erweitert um weitere Musterformulare, die Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement der Bundesverwaltung von 2009 sowie das neue DPMA-Merkblatt für Patentanmelder (Fassung: 2013).

Aus dem Vorwort zur 3. Auflage 2014

„Da seit der letzten Auflage wiederum vier Jahre vergangen sind, wird eine Neuauflage schon deshalb erforderlich,
weil die erste Rechtsprechung der Instanzgerichte zur ArbNErfG-Novelle des Jahres 2009 eingearbeitet werden
musste. Dasselbe gilt für die AGB-Kontrolle (§§ 305 ff BGB) und der diesbezüglichen
Rechtsprechung zum Erfinderrecht sowie zum Urheberrecht. Eine Reihe von Bestimmungen wie §
6
(Inanspruchnahme), §§ 9 und 12 (Vergütung), § 16
(Schutzrechtsaufgabe), § 17
(Betriebsgeheimnis), § 22 (Unabdingbarkeit),
§ 23 (Unbilligkeit),
§ 25
(Arbeitsrechtliche Verpflichtung) sowie
§ 27 (Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckung) sind völlig neu bearbeitet worden.
Dasselbe gilt auch für europarechtliche Gesichtspunkte und Bestrebungen (EPÜ).
Ebenso wurden Fragen bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung detaillierter behandelt.
Schließlich wurde der Anhang um weitere Musterformulare sowie die Rahmenrichtlinie für das
Ideenmanagement in der Bundesverwaltung (Fassung 2009) erweitert.

Aus Platzgründen hat sich der Verfasser entschieden, die durch die Reform des
ArbNErfG des Jahres 2009 weggefallenen Bestimmungen, welche ja aufgrund der Übergangsregelung des
§ 43 Abs. 3 unter Umständen im Einzelfall weiter gelten können, wegfallen zu lassen.
Insoweit müsste auf die Vorauflage des Jahres 2010 zurückgegriffen werden.“

    Bad Homburg, im Januar 2014
    Brent Schwab

Inhaltsverzeichnis

Vorwort zur 3. Auflage
Vorwort zur 2. Auflage
Vorwort zur 1. Auflage
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Einleitung

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Vom 25.7.1957 (BGBl. I S. 756) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.7.2009 (BGBl. I S. 2521)

Erster Abschnitt. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

      § 1 Anwendungsbereich

      § 2 Erfindungen

      § 3 Technische Verbesserungsvorschläge

      § 4 Diensterfindungen und freie Erfindungen

Zweiter Abschnitt. Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst

    1. Diensterfindungen

      § 5 Meldepflicht

      § 6 Inanspruchnahme

      § 7 Wirkung der Inanspruchnahme

      § 8 Frei gewordene Diensterfindungen

      § 9 Vergütung bei [unbeschränkter] Inanspruchnahme

      § 10 Vergütung bei beschränkter Inanspruchnahme [Aufgehoben ab 1.10.2009]

      § 11 Vergütungsrichtlinien

      § 12 Feststellung oder Festsetzung der Vergütung

      § 13 Schutzrechtsanmeldung im Inland

      § 14 Schutzrechtsanmeldung im Ausland

      § 15 Gegenseitige Rechte und Pflichten beim Erwerb von Schutzrechten

      § 16 Aufgabe der Schutzrechtsanmeldung oder des Schutzrechts

      § 17 Betriebsgeheimnisse

    2. Freie Erfindungen


    3. Technische Verbesserungsvorschläge


    4. Gemeinsame Bestimmungen

      § 21 Erfinderberater [Aufgehoben ab 1.10.2009]

      § 22 Unabdingbarkeit

      § 23 Unbilligkeit

      § 24 Geheimhaltungspflicht

      § 25 Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis

      § 26 Auflösung des Arbeitsverhältnisses

      § 27 Insolvenzverfahren

    5. Schiedsverfahren

      § 28 Gütliche Einigung

      § 29 Errichtung der Schiedsstelle

      § 30 Besetzung der Schiedsstelle

      § 31 Anrufung der Schiedsstelle

      § 32 Antrag auf Erweiterung der Schiedsstelle

      § 33 Verfahren vor der Schiedsstelle

      § 34 Einigungsvorschlag der Schiedsstelle

      § 35 Erfolglose Beendigung des Schiedsverfahrens

      § 36 Kosten des Schiedsverfahrens

    6. Gerichtliches Verfahren

      § 37 Voraussetzungen für die Erhebung der Klage

      § 38 Klage auf angemessene Vergütung

      § 39 Zuständigkeit

Dritter Abschnitt. Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst von Beamten und Soldaten

      § 40 Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

      § 41 Beamte, Soldaten

      § 42 Besondere Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen

Vierter Abschnitt. Übergangs- und Schlussbestimmungen

      § 43 Übergangsvorschrift

      § 44 Anhängige Verfahren [Aufgehoben]

      § 45 Durchführungsbestimmungen

      § 46 Außerkrafttreten von Vorschriften

      § 47 Besondere Bestimmungen für Berlin [Aufgehoben ab 1.11.1998]

      § 48 Saarland [Aufgehoben ab 1.10.2009]

      § 49 Inkrafttreten

Anhang

    Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
    Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst
    Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im öffentlichen Dienst
    Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung
    Muster-Betriebsvereinbarung über ein betriebliches Vorschlagswesen
    Muster einer Erfinderregelung im Arbeitsvertrag (Auszug)
    Fristenübersicht ArbNErfG
    Merkblatt für Patentanmelder (Ausgabe 2012)

Formularmuster
    Muster für die Meldung einer Diensterfindung (§ 5)
    Muster einer Inanspruchnahme einer Diensterfindung (§ 6)
    Muster des Verlangens einer Vergütungsanpassung (§ 12 Abs. 6)
    Muster einer Freigabeerklärung (§ 8)
    Muster eines Widerspruchs gegen die Festsetzung der Vergütung durch den Arbeitgeber (§ 12 Abs. 4)
    Muster einer Vergütungsvereinbarung (§ 12 Abs. 1)
    Muster einer Fristsetzung zur Schutzrechtsanmeldung (§ 13 Abs. 3)
    Muster einer Schutzrechtsaufgabeerklärung (§ 16)
    Muster einer Anrufung der Schiedsstelle
    Muster für die Mitteilung einer freien Erfindung (§ 18)
    Muster für das Anbieten einer freien Erfindung (§ 19 Abs. 1)
    Muster einer Klage zum Landgericht
    Muster einer Stufenklage zum Arbeitsgericht (betreffend einen technischen Verbesserungsvorschlag)

Stichwortverzeichnis

TT/23.03.2014   —) Literaturübersichten


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