Buchbesprechung: „Die Schutzschranke des § 23 MarkenG“ von Dr. Christian Wolf




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Markenrecht
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
4015
514
Juli 2003


  • Dr. Christian Wolf
  • „Die Schutzschranke des § 23 MarkenG“
    Benutzung von Namen, beschreibenden Angaben und Ersatzteilbezeichnungen durch Dritte im geschäftlichen Verkehr
    KWI – Karlsruher Schriften zum Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Band 3
  • 2003, XVIII, 283 Seiten, kartoniert, EUR 88,– zzgl. Portokosten
  • Carl Heymanns Verlag KG, Köln
  • ISBN-Nr.: 3-452-25435-6

Das Markenrecht ist geprägt vom Spannungsverhältnis zwischen dem Streben des Markeninhabers nach einem umfassenden Ausschließungsrecht an seiner Marke und dem Bedürfnis des geschäftlichen Verkehrs, bestimmte Zeichen trotz bestehender Schutzrechte frei verwenden zu können. Die Lösung dieses Interessenkonfliktes ist das Ziel der markenrechtlichen Schutzschranken, zu dene § 23 MarkenG gehört. Schwierigkeiten zur Anwendung dieser Vorschrift ist durch gegensätzliche Rechtsprechung gegeben.

Die vorliegende Dissertation untersucht diese Problematik eingehend und entwickelt Auslegungsvorschläge, die eine sinnvolle Anwendung der Vorschrift ermöglichen soll.

Inhaltsübersicht

Vorwort

A. Einleitung

    I.   Die Bedeutung von Marken
    II.  Der Schutz von Marken
    III. Zielsetzung und Gang der Untersuchung

B. Die Vorgeschichte der heutigen Regelung

    I.   Überblick über die historische Entwicklung des Markenrechts
    II.  Die Regelung des Drittgebrauchs im deutschen Warenzeichenrecht
    III. Artikel 6 Markenrechtsrichtlinie (MRRL)

C. Inhalt, Normzweck und Anwendungsbereich des § 23 MarkenG

    I.   Vergleich zu Artikel 6 MRRL und § 16 WZG
    II:  Aufgabe der Norm und mit einzubeziehende Auslegungskriterien
    III. Rechtsnatur der Norm
    IV.  Der Anwendungsbereich des § 23 MarkenG
    V.   Zwischenergebnis Teil C

D. Die übergeordneten Anwendungsvoraussetzungen des § 23 MarkenG

    I.    Auswirkungen der §§ 14, 15 MarkenG auf die Auslegung des § 23 MarkenG
    II.   Die von § 23 MarkenG erfassten Kennzeichenarten
    III.  Der Inhaber einer Marke oder geschäftlichen Bezeichnung
    IV.   Der Drittbenutzer
    V.    Art und Umfang des dem Drittbenutzer gewährten Rechts
    VI.   „An sich“ rechtsverletzende Benutzungshandlungen als Anwendungsvoraussetzung des § 23 MarkenG
    VII.  Die Vereinbarkeit mit den guten Sitten
    VIII. Zwischenergebnis Teil D

E. Die einzelnen Fallgruppen des § 23 MarkenG

    I.   Der Gebrauch von Name und Anschrift, § 23 Nr. 1 MarkenG
    II.  Der Gebrauch von beschreibenden Angaben, § 23 Nr. 2 MarkenG
    III. Der Gebrauch von Marken als Bestimmungshinweis im Zubehör – und Ersatzteilgeschäft, § 23 Nr.3 MarkenG

F. Ausblick: Die zukünftige Bedeutung des § 23 MarkenG im markenrechtlichen Anspruchsystem

G. Thesen

Abkürzungsverzeichnis
Literatur
Sachregister

TT/25.07.2003   —) Literaturübersichten



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