Buchbesprechung: „Die Schutzschranke des § 23 MarkenG“ von Dr. Christian Wolf
Buchbesprechung
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- Dr. Christian Wolf
- „Die Schutzschranke des § 23 MarkenG“
Benutzung von Namen, beschreibenden Angaben und Ersatzteilbezeichnungen durch Dritte im geschäftlichen Verkehr
KWI – Karlsruher Schriften zum Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Band 3
- 2003, XVIII, 283 Seiten, kartoniert, EUR 88,– zzgl. Portokosten
- Carl Heymanns Verlag KG, Köln
- ISBN-Nr.: 3-452-25435-6
Das Markenrecht ist geprägt vom Spannungsverhältnis zwischen dem Streben des Markeninhabers nach einem umfassenden Ausschließungsrecht an seiner Marke und dem Bedürfnis des geschäftlichen Verkehrs, bestimmte Zeichen trotz bestehender Schutzrechte frei verwenden zu können. Die Lösung dieses Interessenkonfliktes ist das Ziel der markenrechtlichen Schutzschranken, zu dene § 23 MarkenG gehört. Schwierigkeiten zur Anwendung dieser Vorschrift ist durch gegensätzliche Rechtsprechung gegeben.
Die vorliegende Dissertation untersucht diese Problematik eingehend und entwickelt Auslegungsvorschläge, die eine sinnvolle Anwendung der Vorschrift ermöglichen soll.
Vorwort
A. Einleitung
- I. Die Bedeutung von Marken
II. Der Schutz von Marken
III. Zielsetzung und Gang der Untersuchung
B. Die Vorgeschichte der heutigen Regelung
- I. Überblick über die historische Entwicklung des Markenrechts
II. Die Regelung des Drittgebrauchs im deutschen Warenzeichenrecht
III. Artikel 6 Markenrechtsrichtlinie (MRRL)
C. Inhalt, Normzweck und Anwendungsbereich des § 23 MarkenG
- I. Vergleich zu Artikel 6 MRRL und § 16 WZG
II: Aufgabe der Norm und mit einzubeziehende Auslegungskriterien
III. Rechtsnatur der Norm
IV. Der Anwendungsbereich des § 23 MarkenG
V. Zwischenergebnis Teil C
D. Die übergeordneten Anwendungsvoraussetzungen des § 23 MarkenG
- I. Auswirkungen der §§ 14, 15 MarkenG auf die Auslegung des § 23 MarkenG
II. Die von § 23 MarkenG erfassten Kennzeichenarten
III. Der Inhaber einer Marke oder geschäftlichen Bezeichnung
IV. Der Drittbenutzer
V. Art und Umfang des dem Drittbenutzer gewährten Rechts
VI. „An sich“ rechtsverletzende Benutzungshandlungen als Anwendungsvoraussetzung des § 23 MarkenG
VII. Die Vereinbarkeit mit den guten Sitten
VIII. Zwischenergebnis Teil D
E. Die einzelnen Fallgruppen des § 23 MarkenG
- I. Der Gebrauch von Name und Anschrift, § 23 Nr. 1 MarkenG
II. Der Gebrauch von beschreibenden Angaben, § 23 Nr. 2 MarkenG
III. Der Gebrauch von Marken als Bestimmungshinweis im Zubehör – und Ersatzteilgeschäft, § 23 Nr.3 MarkenG
F. Ausblick: Die zukünftige Bedeutung des § 23 MarkenG im markenrechtlichen Anspruchsystem
G. Thesen
Abkürzungsverzeichnis
Literatur
Sachregister
TT/25.07.2003 —) Literaturübersichten
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