Buchbesprechung: „Die Sicherungsabtretung von Markenrechten“ von Antje Brämer
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Domain-Namen |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Antje Brämer, Rechtsreferendarin am OLG Hamburg
- „Die Sicherungsabtretung von Markenrechten“
Schriftenreihe: Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht, Band 1
- 2005, XXIII, 579 Seiten, broschiert, EUR 64,- zzgl. Portokosten
- Verlag Mohr Siebeck, Tübingen
- ISBN-Nr.: 3-16-148686-2
Antje Brämer untersucht, wie die Sicherungsabtretung von Markenrechten rechtlich erfolgt und welche Probleme sich dabei ergeben. Markenrechte stellen heute sehr häufig das wichtigste Kapital eines Unternehmens dar. Seit der Abschaffung der Bindung des Markenrechts an den Geschäftsbetrieb des Inhabers im Jahre 1992 können Markenrechte auch als Sicherheit für einen Kredit verwendet und zu diesem Zweck auf den Kreditgeber übertragen werden.
Die Autorin arbeitet die möglichen Gegenstände und die Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sicherungsabtretung heraus und untersucht, wie die Rechte und Pflichten zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer verteilt sind und wie das Markenrecht bei Eintritt des Sicherungsfalles verwertet wird.
Interessenten: Rechtswissenschaftler (Gewerblicher Rechtsschutz, insb. Markenrecht; Bürgerliches Recht; Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht; Bankrecht); Rechtsanwaltskanzleien; Betriebswirtschaftler; Banken und Versicherungen; Deutsches Patent- und Markenamt; entsprechende Bibliotheken und Institute.
Vorwort
Inhaltsübersicht
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
- I. Fragestellung
II. Forschungsstand
Kapitel 1: Die Entwicklung der Markenrechte zu selbstständigen Wirtschaftsgütern
- I. Der Grundsatz der Bindung des Warenzeichens an den Geschäftsbetrieb des Inhabers vor 1992
II. Die weitgehende Aufhebung des Bindungsgrundsatzes durch das Erstreckungsgesetz von 1992
III. Die Abschaffung des Bindungsgrundsatzes durch das Markengesetz
IV. Zusammenfassung
Kapitel 2: Grundfragen der Sicherungsabtretung von Markenrechten
- I. Zulässigkeit
II. Beteiligte Interessen
III. Die Ermittlung des Markenwertes
IV. Die Bestimmung des Inhalts der Beziehungen zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer
V. Zusammenfassung
Kapitel 3: Gegenstand, Umfang und Wirksamkeit der Sicherungsabtretung von Markenrechten
- I. Gegenstand und Umfang der Sicherungsabtretung
II. Die Wirksamkeit der Abtretung
III. Die Abtretung besonderer Markenrechte
IV. Zusammenfassung
Kapitel 4: Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in der Sicherungsphase
- I. Das Recht des Sicherungsgebers zur weiteren Nutzung der Marke
II. Die Verpflichtung des Sicherungsgebers zur Nutzung der Marke
III. Weitere Maßnahmen zur Erhaltung des sicherungsabgetretenen Markenrechts
IV. Die Eintragung des Rechtsübergangs gemäß § 27 Abs. 3 MarkenG
V. Zusammenfassung
Kapitel 5: Die Verletzung der Pflichten aus dem Sicherungsvertrag und der Eintritt nachträglicher Übersicherung
- I. Pflichtverletzungen durch den Sicherungsnehmer
II. Pflichtverletzungen durch den Sicherungsgeber
III. Der Eintritt nachträglicher Übersicherung
IV. Zusammenfassung
Kapitel 6: Das sicherungsabgetretene Markenrecht in Zwangsvollstreckung und Insolvenz
- I. Zwangsvollstreckung
II. Insolvenz
III. Zusammenfassung
Kapitel 7: Die Beendigung des Sicherungsverhältnisses
- I. Die Rückabwicklung bei Erledigung des Sicherungszwecks
II. Die Verwertung des Markenrechts nach Eintritt des Sicherungsfalles
III. Zusammenfassung
Kapitel 8: Die Sicherungsabtretung von Gemeinschaftsmarkenrechten und von IR-
Markenrechten
- I. Die Sicherungsabtretung von Gemeinschaftsmarkenrechten
II. Die Sicherungsabtretung von IR-Markenrechten
III. Zusammenfassung
Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Sachregister
TT/23.07.2005 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)