Buchbesprechung: „Farbenschutz in Deutschland, den Vereinigten Staaten und Japan“ von Dr. jur. Maria Cristina Caldarola




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Japan
USA
Markenrecht
Wettbewerbsrecht
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
4015
537
April 2002


  • Dr. jur. Maria Cristina Caldarola, LLM:

  • Farbenschutz in Deutschland, den Vereinigten Staaten und Japan

    Eine rechtsvergleichende Studie
    GWR – Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz, Band 116
    Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht
  • 2002, XXXV, 143 Seiten, kartoniert, EUR 55,- zzgl. Versandkosten

  • Carl Heymanns Verlag KG, Köln

  • ISBN 3-452-25019-9

In den letzten Jahren hat der Einsatz von Farbe in der Werbe- und Verpackungsindustrie an Bedeutung gewonnen. Dies liegt nicht nur an der neuen Errungenschaften in der Druckindustrie, sondern auch an den Farbfernsehern, die in den meisten Einzelhaushalten anzutreffen sind. Da die Farbe beim Verkauf einer Ware eine beträchtliche Rolle spielen kann, schenken die Unternehmen der Wahl ihrer Verpackung immer mehr Beachtung. Die Vorlieben der potentiellen Käufer werden neben der Symbolik auch durch demographische Faktoren wie das Geschlecht und die Rasse geprägt. So wird in Europa die schwarze Farbe oft mit dem Tod in Verbindung gebracht, in China die rote Farbe mit Glück und Freude.
Folglich wählen Unternehmen Farben danach aus, ob sie eine hohe psychologische
Anziehungskraft ausüben, gut sichtbar sind, die Produktpalette eines Unternehmens
kennzeichnen oder Aufschluss über den Inhalt des Produktes geben. Unternehmen, wie
beispielsweise Kraft Jakobs Suchard, investieren beträchtliche Summen für die Verpackung und Werbung ihrer lila MILKA-Produktreihe. Dementsprechend wuchsen in den letzten Jahren nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern auch in Europa die Stimmen, die einen Kennzeichenschutz für Farben forderten.

Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob eine Farbe oder eine Farbkombination durch das Wettbewerbs- und Markenrecht in Deutschland, Österreich, den Vereinigten Staaten und Japan geschützt werden kann. Die Unterschiede des Schutzumfangs sowie die tatbestandlichen Voraussetzungen nach Marken- und Wettbewerbsrecht werden dargestellt und zwischen den einzelnen Ländern verglichen. Die Untersuchung geht auf die historische Rechtsentwicklung der Farbmarke in den einzelnen Ländern sowie die unterschiedlichen Standpunkte der höchstrichterlichen Gerichte, Patentämter und Patentgerichte ein. Auch internationale Konfliktfälle werden erörtert.

Die Arbeit beginnt mit der Rechtslage in Deutschland. Dabei wird zwischen der Zeit vor und nach der Reform des Warenzeichengesetzes 1995 unterschieden. Zunächst wird auf den Schutz der Farbe über die Ausstattung eingegangen. Schwerpunkt ist die Bestimmung des Begriffs und der Rechtsgrundlage der Ausstattung. Anschließend werden die allgemeinen und besonderen Schutzvoraussetzungen von Farbausstattungen und Farbaufmachungen untersucht und der Schutzgegenstand ermittelt. Ziel des zweiten Teils ist die Analyse des Schutzes von Farben und Farbkombinationen über das formelle Zeichenrecht. Hier geht es einerseits um die gesetzliche Grundlage und deren Auslegung durch die Praxis des Patentamtes, die Rechtsprechungen des Bundespatentgerichts und Bundesgerichtshofs als auch der Praxis der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes. Während der folgende Teil einen kurzen Überblick über den wettbewerbsrechtlichen Schutz der Farbe oder Farbkombination gibt, beinhaltet der vierte Teil eine kritische Stellungnahme hinsichtlich des Schutzes einer abstrakten Farbmarke. Fragestellungen zu dem Schutzgegenstand abstrakter Farbmarken ihrer Unterscheidungskraft, ihren Anforderungen an demoskopische Gutachten, der Bestimmung der rechtserhaltenden Benutzungsform sowie der Beurteilung der Verwechsungsgefahr werden in einem gesonderten Teil aufgeworfen. Für die bisher ungelösten Fragestellungen werden Lösungsansätze vorgestellt.

Das zweite Kapitel widmet sich der Rechtslage des Farbenschutzes in den Vereinigten Staaten. Auch hier wird zwischen der Zeit vor Inkrafttreten des Lanham Act 1946 und danach unterschieden. Da sich das Rechtssystem in den Vereinigten Staaten am Case Law orientiert, werden die tatbestandlichen Voraussetzungen des Farbausstattungs- und Farbmarkenschutzes sowie deren historische Rechtsentwicklung anhand der einzelnen Gerichtsentscheidungen herausgearbeitet. Nach der Untersuchung des wettbewerbsrechtlichen Schutzes von Farben oder Farbkombinationen wird abschließend eine rechtsvergleichenle Analyse zu Deutschland vorgenommen. Schwerpunkt dieses Teils ist nicht nur die andersartige Terminologie, sondern auch die unterschiedlichen Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit sowie die Unterscheidungskraft und Verkehrsdurchsetzung. Bisher ungelöste Fragestellungen zum Benutzungszwang und zur Verwechslungsgefahr werden aufgeworfen und Lösungsansätzen zugeführt.

Das folgende Kapitel handelt über die Rechtslage in Japan. Auch hier werden die Grundlagen zum Schutz der Farbe oder Farbkombination über das Marken- und Wettbewerbsrecht anhand der Gesetzesmaterialien und der hierzu ergangenen Rechtsprechung analysiert. In einer Stellungnahme wird die Rechtslage in Japan mit der in Deutschland und den Vereinigten Staaten verglichen. Hier werden die Nachteile und Vorzüge eines markenrechtlichen Schutzes gegenüber einem wettbewerbsrechtlichen Schutz aufgezeigt. Auch die Frage, ob die neuere Entwicklung in Deutschland und den Vereinigten Staaten zum
Farbmarkenschutz sinnvoll ist und in Japan Eingang finden soll und kann, wird
nachgegangen.

Die internationalen Aspekte bilden das Ende der Arbeit. In diesem Kapitel werden die internationalen Verträge erwähnt, die sich mit dem Schutz von eingetragenen wie auch nicht eingetragenen Marken beschäftigen. Dabei wird der Mitgliedstand wie auch der Schutzgegenstand der einzelnen Verträge bzw. Abkommen kurz dargestellt. Nachfolgend wird untersucht, ob die Farbmarke sowie dic Farbausstattung unter den Geltungsbereich fällt und ob die nationalen Gesetzgebungen in den einzelnen Ländern mit diesen internationalen Verträgen vereinbar ist.

TT/06.04.2002




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