Buchbesprechung: „Markenstrafrecht“ (Dissertation 2013) von Dr. Bernhard Böxler







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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Markenrecht
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
4015
581
September 2013


  • Dr. Bernhard Böxler, Universität Bayreuth, ehemals gefördertes Mitglied des Kollegs „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“
  • „Markenstrafrecht“
    Geschichte – Akzessorietät – Legitimation – Perspektiven
    Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht (GEuWR), Band 80
  • 2013, XXIX, 614 Seiten, broschiert, EUR 89,- zzgl. Portokosten
  • Verlag Mohr Siebeck, Tübingen
  • ISBN-Nr.: 978-3-16-152476-9

Sollte die Verletzung von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben mit Strafe sanktioniert werden?

Der strafrechtliche Schutz von Kennzeichen hat jedenfalls eine lange Tradition. Nachdem das Markenstrafrecht jahrelang nur ein Schattendasein
geführt hat, gewinnt es seit dem Aufkommen der Markenpiraterie immer stärker an Bedeutung.

Bernhard Böxler geht daher der Frage nach, ob und in welchem Umfang der strafrechtliche Schutz von Marken und anderen Kennzeichenrechten sachlich
gerechtfertigt ist.

Weitere Schwerpunkte bilden die erstmalige eingehende Untersuchung der geschichtlichen Entwicklung des Markenstrafrechts sowie die Analyse seiner
zivilrechtsakzessorischen Ausgestaltung und der durch diese bedingten Probleme.

Der Autor legt dar, dass das geltende Markenstrafrecht einer restriktiven Auslegung bedarf und spricht sich de lege ferenda für eine Konzentration auf
Kernverstöße aus.

TT/17.09.2013   —) Literaturübersichten



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