Meyer, Andreas, Dr.: „Produktspezifische Werberegelungen in Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft“
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL | (1-2/I/97) |
Zur rechtlichen Problematik von Werbevorschriften für Lebensmittel, alkoholische Getränke,
Arznei- und Heilmittel, Kosmetika sowie Tabakerzeugnisse
Wirtschaftswerbung stößt in der Öffentlichkeit auf mancherlei Animositäten. Skepsis prägt denn auch die Rechfspolitik, wenn sie mit der kreativen Vielfalt in der Werbung kontrontiert wird. Die Forderungen der Werbegegner haben beim Gesetzgeber wiederholt Gehör gefunden: Heute beschränken eine Fülle von Bestimmungen die Werbefreiheit. Zum Teil stellen diese Vorschriften lediglich Anforderungen inhaltlicher oder formaler Art. Zum Teil gehen die
Normen aber deutlich darüber hinaus und reichen sogar bis zum Werbeverbot.
Augenfällig restriktiv steht das Werberecht solchen Produkten gegenüber, deren Konsum
Belange des Gesundheits- oder Verbraucherschutzes besonders berührt. Produktspezifische
Werberegelungen gelten beispielsweise für Lebensmittel, alkoholische Getränke, Arznei- und
Heilmittel, Kosmetika oder Tabakerzeugnisse.
Die vorliegende Arbeit stellt die Rechtslage in Deutschland und der EU dar. Sichtbar werden
zum einen die Zusammenhänge beider Rechtsordnungen, zum anderen aber ebenso die
Spannungen, die aus der Überlagerung des zum Perfektionismus neigenden deutschen Rechts
durch das liberalere Gemeinschaftsrecht entstehen. Werbebeschränkungen betreffen zunächst Grundrechte. Rechtspositionen der Werbenden, der Werbungtreibenden, der Medien und der Verbraucher sind einzubeziehen. Im Gemeinschaftsrecht müssen sich die nationalen
Werbebesehränkungen außerdem an den Grundfreiheiten des Binnenmarkts messen lassen.
Regulierende Maßnahmen des Gemeinschaftsgesetzgebers selbst sind wiederum nur dann
möglich, wenn ihm eine ausreichende Kompetenzgrundlage zur Verfügung steht.
Einen eigenen Platz nehmen selbstdisziplinäre Regeln der Wirtschaftsverbände ein.
Verfassungs- und kartelirechtlicher Kritik zum Trotz erweisen sich die Richtlinien oder
Empfehlungen als zulässig. Sie bilden ein Beispiel des sachgerechten, flexiblen und aufgrund der
freiwilligen Unterwerfung der Beteiligten legitimen Interessenausgleichs im Wirtschaftsleben.
Produktspezifische Werberegelungen fügen sich zu einem komplexen und überfrachteten Bild zusammen. Nur mit Einschränkungen steht dieser hypertrophierende Zustand in Einklang mit
höherrangigem Recht. Die zahlreichen Beschränkungen der Werbefreiheit bedürfen der
Auflockerung. Eine maßvolle Liberalisierung des Werberechts ist das Ziel, zu dem diese
Abhandlung beitragen will.
TT/23.11.1996
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)
in TT-Buchbesprechungen nach weiterer LITERATUR | |||
|