Buchbesprechung: „Heilmittelwerbegesetz“ Kommentar von Dr. Ulf Doepner




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TT – BEGRIFF
Deutschland
Wettbewerbsrecht
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TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
5015
538
März 2001


  • Dr. Ulf Doepner, Rechtsanwalt:

  • Heilmittelwerbegesetz

    Vahlens Kommentare

  • 2. Auflage, 2000, XL, 1.075 Seiten, Leinen, DEM 228,- zzgl. Versandkosten

  • Verlag Franz Vahlen, München

  • ISBN-Nr.: 3-8006-1541-X

Das Heilmittelwerberecht hat in den letzten Jahren im Zuge seiner Europäisierung
eine rasante Entwicklung erlebt. Auch die rasanten Veränderungen im Bereich der
neuen Medien werfen viele neue Fragen. Die Neuauflage stellt deshalb eine
vollständige Neubearbeitung dar.

Neue Schwerpunkte der Darstellung sind die europarechtlichen Vorgaben des
Heilmittelwerberechts und daraus resultierende Auslegungsprobleme wie
Umsetzungsdefizite; desgleichen die durch neuere Entwicklungen in der
Rechtsprechung des EuGH und der Literatur forcierte Verbraucherleitbilddiskussion
sowie der Einfluss neuer Medien und Vertriebsmethoden wie Teleshopping und
elektronischer Geschäftsverkehr auf das Heilmittelwerberecht, insbesondere das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens (HWG) (i.d.F. der Bekanntmachung vom 19.10.1994 – BGBl. I, 3068 – / 1998). Den kommentierten Paragraphen des HWG sind z.T. Vorbemerkungen und ein gegliedertes Inhaltsverzeichnis der Kommentierung beigefügt. Darüber hinaus ist der Entwurf des Gesetzes zur vergleichenden Werbung (siehe UWG, insbesondere § 2) berücksichtigt. Auch das
Umfeld der einzelnen heilmittelwerberechtlichen Normen wie wettbewerbsrechtliche, arzneimittel-, lebensmittel-, kosmetik-, berufs- und strafrechtliche Vorschriften, wird in diesem Kommentar erfasst.

Einen interdisziplinären Ansatz verfolgt das Werk vor allem bei der Erläuterung des heilmittelwerberechtlichen Werbebegriffs, der Versandhandelswerbung, der
Schlafmittel, Psychopharmaka und Arzneimittel zur Beeinflussung der
Stimmungslage sowie bei der Erläuterung von Krankheitsphänomenen im Rahmen
der §§ 1, 10 und 12 HWG.

Die Anhänge veröffentlichen u.a. folgende Bestimmungen:

  • Polizeiordnung über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens (HWVO) vom 29.9.1941 (RGBl. I, 587)

  • RL 92/28/EWG des Rates über die Werbung für Humanarzneimittel vom 31.3.1992 (ABl. EG Nr. L 113/13)

  • RL 92/27/EWG des Rates über die Etikettierung und die Packungsbeilage von Humanarzneimitteln vom 31.3.1992 (ABl. EG Nr. L 113/8)

  • Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 11.12.1998 (BGBl. I, 3586) / 1999

  • Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) i.d. Neufassung vom 9.9.1997 (BGBl. I, 2296) / 1998

  • Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz – MPG) vom 2.8.1994 (BGBl. I, 1963) / 1998

  • Kodex der Mitglieder des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. i.d.F. vom 28.6.1995 / 1999

Der Autor Dr. Ulf Doepner befasst sich als Rechtsanwalt seit Jahren mit Fragen des
Heilmittelwerberechts.

Der Kommentar wendet sich an Arzneimittelhersteller, Apotheker, Verbände,
Rechtsanwälte und Richter.

TT/07.03.2001




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