Buchbesprechung: „Strafbare Produktwerbung im Lichte des Gemeinschaftsrechts“ von Dr. Bernd Hecker
Buchbesprechung
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- Dr. Bernd Hecker, Privatdozent für Strafrecht, Strafprozessrecht und Europäisches Strafrecht an der Universität Konstanz:
- „Strafbare Produktwerbung im Lichte des Gemeinschaftsrechts“
Europäisierung des deutschen Täuschungsschutzstrafrechts am Beispiel des Lebensmittel-, Wettbewerbs- und Betrugsstrafrechts
- 2001, XXII, 371 Seiten, Leinen, DEM 188,- / EUR 94,- (ab 1.1.2002) zzgl. Versandkosten
- Mohr Siebeck Verlag, Tübingen
- ISBN-Nr.: 3-16-147593-3
Produktwerbung ist in einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung nicht nur eine sozialadäquate, sondern sogar erwünschte Tätigkeit. Die Werbefreiheit der Anbieter muss freilich dort ihre Grenzen finden, wo sie in nicht mehr tolerierbarer Weise mit Verbraucherschutzbelangen, insbesondere dem Schutz vor Irreführung, kollidiert.
In der deutschen Rechtsordnung wird die äußerste Grenze erlaubter Produktwerbung
nicht nur von zivil- und verwaltungsrechtlichen, sondern auch von
strafrechtlichen Bestimmungen markiert. In diesem Zusammenhang sind vor allem
die Täuschungsschutzbestimmungen des Lebensmittel- und Wettbewerbsstrafrechts
(§§ 17 Abs. 1, 52 Abs. 1 LMBG, 4 Abs. 1 UWG), aber auch der „klassische“ Betrugstatbestand (§ 263 Abs. 1 StGB) interessant.
Dem deutschen Verbraucherschutzrecht wird allseits attestiert, dass es im Vergleich zu anderen EG~Mitgliedstasten ein sehr hohes, fast auf einsamer Höhe stehendes Schutzniveau gewährleiste. Demgegenüber hat sich auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts mittlerweile ein liberaler Täuschungschutzstandard etabliert, der vom Leitbild eines „informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers“ ausgeht.
Bernd Hecker hat sich in seiner Habilitationsschrift das Ziel gesetzt, die
Probleme, die aus dem Spannungsverhältnis zwischen nationalem
Täuschungsschutzstrafrecht und Gemeinschaftsrecht resultieren, zu klären. Die
bestehenden dogmatischen Strukturen des deutschen Lebensmittel-, Wettbewerbs-
und Betrugsstrafrechts betrachtet er im Lichte des Gemeinschaftsrechts kritisch
und entwickelt sie gemeinschaftsrechtskonform fort. Die Europäisierung des
Rechts bietet Anlass für eine Neuinterpretation wettbewerbsrelevanter Straftatbestände, vor allem auch des Betrugstatbestandes. Tradierte dogmatische Strukturen des deutschen Strafrechts müssen vor diesem Hintergrund aufgegeben oder modifiziert werden.
Rechtsprechung und Literatur befinden sich auf dem Stand von Dezember 2000.
TT/07.11.2001
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