Buchbesprechung: „Vorsprung durch Rechtsbruch“ von Dr. Jens Martin Zeppernick




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TT – BEGRIFF
Deutschland
Wettbewerbsrecht
Allgemein
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Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
5015
547
April 2003


  • Dr. Jens Martin Zeppernick, Richter am Landgericht Mannheim

  • Vorsprung durch Rechtsbruch

    Im Spannungsverhältnis zwischen Konkurrentenschutz und Popularklage

    KWI – Karlsruher Schriften zum Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Band 2
  • 2002, XIV, 157 Seiten, kartoniert, EUR 68,- zzgl. Portokosten

  • Carl Heymanns Verlag, Köln

  • ISBN-Nr.: 3-452-25318-X

Die Fallgruppe des Rechtsbruchs – eine der klassischen Fallgruppen des § 1 UWG – beschäftigt die Rechtsprechung und Literatur schon seit langem. Zwar ist ihre grundsätzliche Berechtigung weitgehend anerkannt, es fehlte aber bislang an einer angemessenen und in der Praxis handhabbaren Begrenzung der Fallgruppe. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass die Gerichte nahezu jeden Gesetzesverstoß unter den Tatbestand des § 1 UWG subsumieren. Erst Ende der 90er Jahre leitete der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit den Entscheidungen „Tiapridal„, „Hormonpräparate“ und „Giftnotruf-Box“ eine Trendwende ein, wonach zukünftig nicht mehr jeder Verstoß gegen werthaltige Normen automatisch ein Wettbewerbsverstoß im Sinne des § 1 UWG sein soll.

Noch weiter ging der BGH in seiner Entscheidung „Abgasemissionen“ vom 11. Mai 2000, in der er für die Anwendbarkeit der wettbewerbsrechtlichen Generalklausel darauf abstellte, ob die verletzte Norm eine sekundäre, wettbewerbsrechtliche Schutzfunktion hat. Der Autor zeichnet die Entwicklung der Rechtsprechung und Gesetzgebung bis zu dieser Entscheidung nach und zeigt die Konsequenzen auf, die dieses Urteil für die wettbewerbsrechtliche Praxis haben könnte.

TT/17.04.2003   —) Literaturübersichten




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