Buchbesprechung: „Wettbewerbsrecht“ (3. Aufl. 2007) von Dirk Lehr




TT-HOME

TT-ARCHIV


TT-NEWS
RA KRIEGER
SUCHE:
in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Wettbewerbsrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
5015
548
Oktober 2007


  • Dirk Lehr, Rechtsanwalt

  • Wettbewerbsrecht

    Tipps und Taktik

  • 3., neu bearbeitete Auflage 2007, XV, 192 Seiten, kartoniert, EUR 32,- zzgl. Portokosten

  • C.F. Müller Verlag, Heidelberg, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm

  • ISBN-Nr.: 978-3-8114-3903-0

Sich positiv von den Wettbewerbern abheben, Kunden gewinnen und an sich binden – das will jedes Unternehmen. Doch was ist erlaubt – was ist verboten? Mit der Neuauflage dieses praxisnahen Handbuchs hat der Rechtsanwalt das wettbewerbsrechtliche Mandat im Griff und kann den ständig wachsenden Beratungsbedarf auf diesem Gebiet kompetent abdecken.

Das Buch bietet dem Benutzer einen praxisorientierten Ein- und Überblick zu den wichtigsten Fallgruppen im Wettbewerbsrecht und erleichtert ihm so wesentlich die Fallbearbeitung. Hierzu wurde das Werk nach den in der Praxis auftretenden Wettbewerbsverstößen gegliedert, wie insbesondere Wettbewerbsrecht und Werbung, Wettbewerbsrecht und Internet, Wettbewerbsrecht und Ausbeutung fremder Leistung. Das außergerichtliche und gerichtliche Vorgehen unter Zugrundelegung der jeweiligen Anspruchsgrundlagen wird ausführlich dargestellt.

Schlagwortartige Hinweise machen die Grundprobleme einprägsam und sensibilisieren den Benutzer für die speziellen wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Musterschreiben z.B. für die Abmahnung und Beispiele für Anträge für die jeweiligen Ansprüche nach dem UWG dienen als Formulierungshilfen für die außergerichtliche und gerichtliche Korrespondenz. Die Neuauflage berücksichtigt die Entwicklung der Rechtsprechung insbesondere in den Bereichen der sog. Werbung mit Gefühlen und sozialem Engagement, der Werbung mit Rabatten und Dreingaben sowie der belästigenden Werbung. Für die Darstellung gemeinschaftsrechtlicher Einflüsse wurde die aktuelle Rechtsprechung des EuGH eingearbeitet.

Dirk Lehr ist Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.

Inhaltsübersicht

Vorwort
Benutzerhinweise
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis

A. Einleitung

    I.   Rechtsgrundlagen
    II.  Schutzgegenstand
    III. Wettbewerbshandlung
    IV.  Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs
    V.   Die Generalklausel

B. UWG und Werbung

    I.   Vergleichende Werbung
    II.  Belästigende Werbung
    III. Getarnte Werbung
    IV.  Irreführende Werbung
    V.   Strafbare Werbung

C. Ausbeutung fremder Leistungen

    I.   Anlehnung an fremde Leistungen
    II.  Nachahmung
    III. Behinderung von Mitbewerbern nachahmungsfreier Leistungen

D. UWG und Internet

    I.   Ausnutzung fremder Leistungen
    II.  Verkaufen im Internet
    III. Domain
    IV.  Suchmaschinen
    V.   E-Mail Werbung
    VI.  Impressum von Webseiten

E. UWG und Preisnachlässe, Zugaben und Sonderaktionen im Einzelhandel

    I.   Preisnachlässe, Zugaben
    II.  Schluss-, Räumungs- und Jubiläumsverkäufe

F. UWG im Arbeitsverhältnis

    I.   Geheimnisverrat, Betriebsspionage

G. Wettbewerbsprozessrecht

    I.   Wettbewerbsrechtliche Ansprüche
    II.  Außergerichtliches Vorgehen
    III. Gerichtliches Vorgehen

H. Praxisbeispiele

    I.  Praxisbeispiele zum Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch

Stichwortverzeichnis

TT/25.10.2007   —) Literaturübersichten



Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf –
    Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt
    vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue
      (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS
    RA KRIEGER
    SUCHE:
    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK