Buchbesprechung: „Rechtsbruch als unlauteres Marktverhalten“ von Axel v. Walter
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Axel von Walter, München
- „Rechtsbruch als unlauteres Marktverhalten„
Tatbestand und Anwendungsbereich des § 4 Nr. 11 UWG in Abgrenzung zur Fallgruppe "Vorsprung durch Rechtsbruch"
Reihe: „Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht, Band 14
- 2008, XII, 253 366 Seiten, kartoniert, EUR 49,- zzgl. Portokosten
- Verlag Mohr Siebeck, Tübingen
- ISBN-Nr.: 978-3-16-149500-7
Die Frage, ob eine Wettbewerbshandlung unlauter ist, weil sie gegen eine Vorschrift verstößt, gehört zu den umstrittensten Problemen des Wettbewerbsrechts. Die zu § 1 UWG a.F. gebildete Fallgruppe "Vorsprung durch Rechtsbruch" ist jetzt in § 4 Nr. 11 UWG n.F. aufgegangen.
Axel von Walter analysiert die Rechtsentwicklung unter dem UWG a.F., um hieraus den neuen kodifizierten Rechtsbruchtatbestand in § 4 Nr. 11 UWG auszudifferenzieren. Er weist nach, dass der Rechtsbruchtatbestand einen strengen Marktbezug aufweist. Die Tatbestandsmerkmale des § 4 Nr. 11 UWG sowie das Verhältnis zur lauterkeitsrechtlichen Generalklausel werden ausführlich erläutert.
Schließlich kommentiert der Autor aus der Perspektive des § 4 Nr. 11 UWG eine Vielzahl von Vorschriften und gibt dem Rechtsanwender Beispiele für die Handhabung des Rechtsbruchtatbestandes in der wettbewerbsrechtlichen Praxis. Rechtsprechung und Literatur sind bis August 2006 berücksichtigt.
Interessenten: Rechtswissenschaftler (Wirtschaftsrecht, insbesondere Lauterkeitsrecht); Rechtsanwälte; Verbandsjuristen; Richten; Institute und Bibliotheken
TT/15.02.2008 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt
vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)