Buchbesprechung: „Das Verhältnis des deutschen zum europäischen Kartellrecht in der Verfügungspraxis des Bundeskartellamtes“ von Tobias Klose




Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Kartellrecht
Allgemein
Einzel-
und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
5615
525
November 1998


  • Dr. Tobias Klose, Rechtsanwalt in Düsseldorf

  • „Das Verhältnis des deutschen zum europäischen Kartellrecht in der Verfügungspraxis des Bundeskartellamtes“

    Berliner Juristische Universitätsschriften, Zivilrecht, Band 20

  • 1998, 279 Seiten, kartoniert, DEM 78,-

  • Berlin Verlag Arno Spitz GmbH / Nomos Verlagsgesellschaft

  • ISBN-Nr.: 3-87061-767-5

Die 5. GWB-Novelle im Jahre 1989 gibt dem Bundeskartellamt die Kompetenz, Untersagungsverfügungen auch auf die Artikel 85, 86 des EG-Vertrages zu stützen. Es stellt sich die Frage, ob das Bundeskartellamt bei der Entscheidung für die Anwendung entweder des nationalen oder des europäischen Kartellrechts frei ist oder, ob es im Konfliktfall, dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts entsprechend, auf der Grundlage der Artikel 85, 86 EGV entscheiden muß. Mit dieser für die Kartellrechtspraxis äußerst relevanten Fragestellung befaßt sich die vorliegende Dissertationsarbeit, die sich sowohl an das Kartellrecht anwendende Behörden und Gerichte als auch an Unternehmen und die diese beratenden Personen richtet. Sie stellt zunächst die Kompetenznorm für die Anwendung europäischen Rechts dar, analysiert dann kritisch das heute herrschende Vorrangsverständnis, um schließlich in Abkehr von diesem lediglich verfahrensmäßigen Vorrang des Gemeinschaftsrechts aus dem EG-Vertrag die Verpflichtung des Bundeskartellamtes herzuleiten, auf zwischenstaatliche Sachverhalte grundsätzlich das europäische Kartellrecht anzuwenden. Die aus dieser Verpflichtung resultierenden Konsequenzen für die Verfügungspraxis des Amtes werden abschließend dargestellt.

TT/13.11.1998




Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf –
    Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich.
    Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung
    gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Scheckannahme bleibt
    vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue
      (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und
      juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)


    SUCHE

    in anderen TT-SeitenExakt
    in TT-Buchbesprechungen nach weiterer LITERATUR
    TT-HOMEPAGE
    NEWS
    GESETZE
    FEEDBACK
    RA
    KRIEGER