Buchbesprechung: „Die kartellrechtliche Kontrolle des Einsatzes von technischen Schutzmaßnahmen im Urheberrecht“ von Janina Schäfer
Buchbesprechung
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Sammelwerke |
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TT – ZAHL |
- Dr. jur. Janina Schäfer
- „Die kartellrechtliche Kontrolle des Einsatzes von technischen Schutzmaßnahmen im Urheberrecht„
Münchner Schriften zum Europäischen und Internationalen Kartellrecht, Band 18
Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht
- 2008, LIV, 426 Seiten, kartoniert, EUR 67,- (CHF 106,-) zzgl. Portokosten
- Stämpfli Verlag AG, Schweiz/Bern
- ISBN-Nr.: 978-3-7272-0662-7
Die Verwendung technischer Schutzmassnahmen hat zugenommen. Technische Schutzmassnahmen stellen die Antwort der Urheber auf die Probleme des digitalen Zeitalters dar. Sie sollen Urheberrechtsverletzungen bereits technisch unmöglich machen. Da Schutztechnologien umgangen werden können, haben sich viele Gesetzgeber zum Erlass von Umgehungsschutzvorschriften entschlossen. Diese Vorschriften sehen i.d.R. sowohl ein Verbot der Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen als auch ein Verbot der Herstellung und Verbreitung von Umgehungsmitteln vor. Die Gefahr solcher Regelungen ist, dass sie zu weit gehen. Insbesondere in den USA haben erste Fälle, wie der Lexmark- und der Garagentüröffnerfall, gezeigt, dass den Vorschriften ein erhebliches Missbrauchspotenzial innewohnt. Unternehmen versuchen, durch den gezielten Einsatz von technischen Schutzmassnahmen und durch die Berufung auf die Umgehungsschutzregelungen Wettbewerb auszuschließen.
Diese Arbeit untersucht, inwieweit das Kartellrecht ein geeignetes Mittel darstellt, um solchen Missbräuchen vorzubeugen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Frage relevant, ob und unter welchen Voraussetzungen das Kartellrecht ein marktbeherrschendes Unternehmen dazu zwingen kann, z.B. durch die Erteilung einer Lizenz oder durch die Offenlegung von Schnittstelleninformationen dritten Unternehmen die Herstellung kompatibler Produkte zu ermöglichen. Zudem wird untersucht, inwiefern mit Hilfe von Schutztechnologien durchgesetzte Preisdiskriminierungen und Gebietsbeschränkungen einen Kartellrechtsverstoss darstellen.
TT/27.05.2009 —) Literaturübersichten
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