Buchbesprechung: „Geschmacksmustergesetz, Kommentar und Handbuch von Gerstenberg / Buddeberg „




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Buchbesprechung


TT-BEGRIFF
Deutschland
Geschmacksmusterrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT-ZAHL
DE 597
6015
502
Juni 1996
(10-11/VI/96)


  • Gerstenberg, Dr. Ekkehardt; Buddeberg, Dr. Michael:

  • „Geschmacksmustergesetz, Kommentar und Handbuch“

  • 3. neubearbeitete und erweiterte Auflage 1996, 487 Seiten, kartoniert DM 110,-

  • Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, Heidelberg

  • ISBN-Nr.: 3-8005-1159-2

Dieser Kommentar ist ein idealer Begleiter für jeden, der sich mit der Anmeldung von
Geschmacksmustern und mit deren Rechtsverteidigung befaßt. Die Knappheit der Darstellung
und das vielfach angewandte Hilfsmittel, Leitsätze und wichtige Definitionen als Originalzitate
aus der Rechtsprechung des BGH wiederzugeben, ermöglichen für den Praktiker eine rasche
Orientierung auf diesem Rechtsgebiet. Auch der Nichtjurist kann sich leicht einen Überblick
verschaffen und Antwort auf Fragen finden, die sich bei Anmeldung oder bei der Verletzung von
Geschmacksmustern stellen.

Der Kommentierung der einzelnen Vorschriften des Geschmacksmustergesetzes folgt ein
umfangreicher Anhang, in dem alle wichtigen Materialien im vollen Wortlaut abgedruckt sind.
Dort finden sich Regeln, Vordrucke, Rechtsprechungs-Verzeichnisse, die Begründung des
Gesetzgebers, Hinweise auf Kosten. Mit diesem Anhang, der es rechtfertigt, hier nicht nur von
einem Kommentar sondern von einem Handbuch zu sprechen, werden auch Fragen beantwortet,
auf die das Gesetz keine Antwort gibt.

Die nunmehr vorliegende 3. Auflage dieses bewährten Kommentars berücksichtigt vor allem die
praktischen Erfahrungen und die Rechtsprechung zu den seit dem 01.07.1988 in Kraft getretenen
wesentlichen Änderungen im formellen Geschmacksmusterrecht, also dem vollkommen neu
geregelten Anmeldeverfahren. Gegenüber der Vorauflage wurden darüber hinaus Erweiterungen
vorgenommen, die den Gebrauchswert als Handbuch weiter erhöhen. Im Rahmen der
Einführung zum Kommentarteil wird der geschmacksmusterrechtliche Schutz nicht nur dem
urheberrechtlichen sondern auch dem Schutz nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
gegenübergestellt. Diesem sogenannten „ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz“
ist ein eigenes Kapitel gewidmet, das die Möglichkeiten und Voraussetzungen dieses Schutzes
aufzeigt, der immer dann wichtig wird, wenn es beispielsweise versäumt wurde, erfolgreiche
Muster oder Modelle rechtzeitig als Geschmacksmuster anzumelden.

Hinweise auf die Rechtsfolgen der Einheit Deutschlands für das Geschmacksmusterrecht und auf
die Möglichkeiten, Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer internationalen Hinterlegung von
Geschmacksmustern finden sich in der Neuauflage ebenso wie ein Ausblick auf das in
Vorbereitung befindliche Gemeinschaftsmuster der Europäischen Gemeinschaften.



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