Buchbesprechung: „Handbuch des Urheberrechts“ (2. Aufl. 2000) von Dr. Helmut Haberstumpf




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Urheberrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
7015
507
Mai 2001


  • Haberstumpf, Helmut, Dr.; Richter am OLG Nürnberg

  • „Handbuch des Urheberrechts“

  • 2. Auflage 2000, 336 Seiten, gebunden, DEM 114,- zzgl. Versandkosten

  • Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied

  • ISBN-Nr.: 3-472-04381-4

Das Handbuch stellt das in Deutschland geltende Urheberrecht in seiner historischen Entwicklung und vor dem Hintergrund der von ihm betroffenen vielfältigen Interessen umfassend dar.

Die Gesetzesänderungen der letzten Jahre, die zur Umsetzung der EG-Richtlinien über den Rechtsschutz von Computerprogrammen, zum Vermiet- und Verleihrecht und zur Harmonisierung der Schutzdauer notwendig wurden, werden ebenso berücksichtigt, wie die europäische Richtlinie über die Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung, sowie die Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Datenbanken. Die höchstrichterliche Rechtsprechung, die das Urheberrecht in hohem Maße geprägt hat, wird möglichst vollständig wiedergegeben.

Schwerpunkte der 2. Auflage sind neben der Aktualisierung des Textes das Recht der Verwertungsgesellschaften, die verwandten Schutzrechte und das internationale Urheberrecht.

Neu ist die Darstellung der Gesetzesänderungen, die infolge der Umsetzung der europäischen Richtlinien über Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung sowie über den rechtlichen Schutz von Datenbanken erforderlich wurden. Stärkeres Gewicht erhalten die Kapitel zum Verhältnis Urheberrecht und Onlinenutzung sowie Urheberrecht und Kartellrecht.

Um die Lesefreundlichkeit zu verbessern, wurden größere Absätze verkleinert, Beispiele hervorgehoben und kurze Zusammenfassungen an das Ende wichtiger Abschnitte gestellt.

Der Autor hat Wert darauf gelegt, dass der Titel für die tägliche Gerichts- und Anwaltpraxis von Nutzen ist und zur Beantwotung von konkreten Streitfragen herangezogen werden kann. Da die Lektüre des Buches keine besonderen Spezialkenntnisse voraussetzt, ist es ebenso für Rechtsstudenten, als auch für interessierte Laien geeignet.

TT/01.10.1997/04.05.2001




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