„Die Beteiligung von Urhebern und ausübenden Künstlern an der Verwertung von Filmwerken in Deutschland und den USA“ von Dr. Reber




Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Urheberrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
7015
508
September 1998


  • Reber, Nikolaus, H., Dr.:

  • „Die Beteiligung von Urhebern und ausübenden Künstlern an der Verwertung von Filmwerken in Deutschland und den USA“

    Urheberrechtliche Abhandlungen des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, Heft 30

  • 1998, XXXI, 371 Seiten, kartoniert, DEM 158,-

  • Verlag C.H. Beck, München

  • ISBN-Nr.: 3-406-44156-4

Die Mehrfachauswertung von Film- und Fernsehproduktionen ist in der heutigen Medienlandschaft gang und gäbe. Ist ein Film in Kino und Fernsehen ausgewertet, folgen der Vertrieb und Vermiet- und Kaufvideos sowie die Vermarktung von Merchandising-Produkten. Die Verwerter erwirtschaften enorm hohe Erträge und Gewinne, doch die Filmbeteiligten Urheber und ausübenden Künstler gehen oft leer aus.

Der Band informiert präzise, kompakt und umfassend über die Rechtslage in Deutschland und den USA. Die Neuerscheinung arbeitet die Rechte und Möglichkeiten der Filmschaffenden in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA genau heraus. Die Informationen und der rechtsvergleichende Blick sind die beste Vorsorge gegen einen „Ausverkauf aller Rechte“ der Filmbeteiligten Urheber und ausübenden Künstler.

Der Titel wendet sich an alle auf dem Gebiet des Urheberrechts tätigen Juristen, insbesondere für Juristen in Film- und Senderunternehmen. Aber auch Filmschaffende und Verwerter profitieren von dem Werk.

TT/04.09.1998




Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf – Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Scheckannahme bleibt vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)


    SUCHE

    in anderen TT-SeitenExakt
    in TT-Buchbesprechungen nach weiterer LITERATUR
    TT-HOMEPAGE
    NEWS
    GESETZE
    FEEDBACK
    RA
    KRIEGER