Buchbesprechung: „Die Verletzung der Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers“ von Sven Dierkes
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Allgemein |
und Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Sven Dierkes:
- „Die Verletzung der Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers“
Rechtsfolgen und prozessuale Durchsetzung
Schriftenreihe des Archivs für Urheber-, Film-, Funk- und Theaterrecht (UFITA), Bd. 177
- 2000, 198 Seiten, broschiert, DEM 66,- zzgl. Versandkosten
- Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden
- ISBN-Nr.: 3-7890-6665-6
Die Tonträgerbranche investiert jährlich hohe Beträge in die Produktion und Vermarktung von Musik. In den letzten Jahren wurde die Amortisation dieser Beträge verstärkt durch neue Arten illegaler Nutzung gefährdet. Das geltende nationale Zivilrecht ist aber teilweise nicht mehr geeignet, den Tonträgerhersteller vor diesen und anderen Eingriffen zu schützen bzw. entstandene Schäden auszugleichen.
Der Autor analysiert, ausgehend von den ökonomischen Rahmenbedingungen der Tonträgerindustrie die betreffende Rechtslage und die prozessuale Durchsetzbarkeit dieser Leistungsschutzrechte und erarbeitet Vorschläge, diese angemessen zu verändern. Insbesondere erörtert er, inwieweit die Entwicklung neuer Medien und Techniken zu materiellen Schutzlücken führen könnte. Er bezieht auch technische Gegenmaßnahmen in die Überlegungen ein. Die Arbeit ist für alle an Fragen des Urheberrechts Interessierte, insbesondere die im Bereich der Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers wirkenden Juristen bestimmt.
Aus dem Inhalt:
- Schutzvoraussetzungen nach dem UrhG
- Ansprüche nach dem UrhG (Unterlassungsanspruch, Beseitigungsanspruch, Anspruch auf Vernichtung oder Überlassung von Vervielfältigungsstücken bzw. -vorrichtungen, Schadensersatz, Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche, Bekanntmachung des Urteils)
- Ansprüche außerhalb des Urheberrechts (Bedeutung des § 97 III UrhG, Ansprüche aus dem BGB, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung)
- Prozessuale Durchsetzung
TT/24.08.2001
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste BESTELLUNG
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich.
Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung
gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)